Hallo,
wenn das AG als Stammdienststelle kein Registergericht mehr ist -> Zentralisierung und das OLG eine Verfügung erlässt die da lautet:
....weisen wir Sie wie folgt zu....
Dann besteht meiner Meinung nach ein Anspruch auf Reisekosten und nicht auf Trennungsgeld? Sehe ich das falsch?