Zitat von LuckyStrikeist der betreuer in der pflicht nachzuweisen, dass hier nicht von den verminderten sätzen auszugehen ist ?
ich seh das prob nicht. wenns für den heimbetreuten weniger geld gibt und der betreuer meldet mehr an, mag im zweifelsfall abgelehnt werden und der muss rechtsmittel einlegen.
die gesetzesanwendungsarbeit muss aber schon das gericht alleine machen und sich eine rechtsmeinung bilden.