Veröffentlichung nach dem 01.01.2007


  • Aber wie willst du denn weiter im Bundesanzeiger veröffentlichen, wenn sie dort deine Aufträge nicht mehr annehmen?



    Hast Du dort schon mal angerufen und denen mitgeteilt, was Sache ist?



    Unsere Gruppenleiterin ist grad dabei. Nur soll dort z.Zt. niemand zu erreichen sein.



    Kannst ja mal berichten, was dabei rausgekommen ist

  • Ich habe da eben angerufen. Wir hatten auch das Schreiben bekommen. Für die Eröffnungstexte scheint es mir sogar richtig zu sein, daß es ab 01.07.2007 nicht mehr auf das Eröffnungsdatum ankommt. Somit konnten die tatsächlich alle VÖ-texte, die bei denen ab 01.07. eingegangen sind, zurückschicken. Allerdings gilt dieses nicht bei Aufhebungen. Laut dem dortigen Sachbearbeiter sollte ich dieses nochmal kurz dem BAnZ per Mail mitteilen. Er will es der Geschäftsleitung vorlegen und sich dann melden.
    Warten wir also mal ab.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Ich habe da eben angerufen. Wir hatten auch das Schreiben bekommen. Für die Eröffnungstexte scheint es mir sogar richtig zu sein, daß es ab 01.07.2007 nicht mehr auf das Eröffnungsdatum ankommt. Somit konnten die tatsächlich alle VÖ-texte, die bei denen ab 01.07. eingegangen sind, zurückschicken. Allerdings gilt dieses nicht bei Aufhebungen. Laut dem dortigen Sachbearbeiter sollte ich dieses nochmal kurz dem BAnZ per Mail mitteilen. Er will es der Geschäftsleitung vorlegen und sich dann melden.
    Warten wir also mal ab.



    Also wie immer, es wird etwas neu eingeführt und keiner weiß Bescheid. Typisch :mad::mad::mad:

  • Für die Eröffnungstexte scheint es mir sogar richtig zu sein, daß es ab 01.07.2007 nicht mehr auf das Eröffnungsdatum ankommt. Somit konnten die tatsächlich alle VÖ-texte, die bei denen ab 01.07. eingegangen sind, zurückschicken.



    Wieso soll es richtig sein, dass es für die Eröffnungstexte nicht mehr auf das Eröffnungsdatum ankommt und daher keine Veröffentlichung im BAnz. erfolgt?? Artikel 103 c sagt doch, dass - mit Ausnahme der §§ 8 u. 9 sowie der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen im Internet - das alte Gesetz weiter gilt. Also auch § 30 InsO und der schreibt nunmal Veröffentlichung im BAnz. vor!

    Hat sonst noch jemand dort angerufen? Ich habe ehrlich gesagt keine Lust, da jetzt hinterher zu telefonieren und würde meine GS einfach anweisen, die Veröffentlichungstexte nochmal (in Papierform, wie bei uns üblich) dort hin zu schicken. Die spinnen wohl! Ich finde den Gesetzestext eindeutig und gerade im Hinblick auf die alten Aufhebungen ist die Vorgehensweise des BAnz. schlicht ´ne Frechheit! :mad:

  • So, zu früh gefreut. Habe Postfach ausgeleert und auch einen Schrieb gefunden, wonach nichts mehr veröffentlicht wird.

    Habe beim BA angerufen. Mir wurde mitgeteilt, dass ich die ganzen Veröffentlichungensanträge mit einem kurzen Anschreiben wieder zurückschicken soll. Die Geschäftsleitung beim BA wird dann hierüber entscheiden.

    Ich werde in dem Anschreiben nur darauf hinweisen, dass Verfahren, die vor dem 01.07.2007 eröffnet worden sind, gemäß §§ blabla noch im BA zu veröffentlichen sind.


  • Wieso soll es richtig sein, dass es für die Eröffnungstexte nicht mehr auf das Eröffnungsdatum ankommt und daher keine Veröffentlichung im BAnz. erfolgt?? Artikel 103 c sagt doch, dass - mit Ausnahme der §§ 8 u. 9 sowie der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen im Internet - das alte Gesetz weiter gilt. Also auch § 30 InsO und der schreibt nunmal Veröffentlichung im BAnz. vor!



    Stimmt. Da hast Du wohl Recht. Den § 30 InsO hatte ich gar nicht mehr auf'm Schirm.

    Wir haben mittlerweile ein Schreiben bekommen. Danach ist das Bundesjustizministerium Schuld. Dieses hat wohl dem Banz die Meldung gemacht, VÖ nur noch im Internet.
    Schön ist doch, dass der Gesetzgeber mittlerweile selbst nicht mehr durchblickt. Und ich habe mittlerweile auch keine Lust mehr durchzublicken...

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  • Folgendes Schreiben hab ich übersandt. Ihr könnt es ja dementsprechend abändern:

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    Anbei erhalten Sie die zurückgesandten Veröffentlichungsanträge wieder zurück mit der Bitte, diese zu veröffentlichen.

    Es ist richtig, dass Insolvenzverfahren, die ab dem 01.07.2007 eröffnet werden, nicht mehr im Bundesanzeiger zu veröffentlichen sind.

    Gemäß Art. 103c EGInsO sind jedoch auf Verfahren die vor dem 01.07.2007 eröffnet worden sind, die bis dahin geltenden gesetzlichen Vorschriften weiter anzuwenden. Nach § 30 Abs. 1 Satz 2 InsO ist die Bekanntmachung, unbeschadet des § 9 InsO, auszugsweise im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

    Aus diesem Grund wird um die ordnungsgemäße Veröffentlichung der Eröffnungen im Bundesanzeiger gebeten.

  • @rainermdvZ: Danke für das Einstellend es Textes hier! Hab ich gleich meiner GS zugemailt

    Mosser: Das Bundesjustizministerium hat wohl - genau wie Du - auch den § 30 überlesen und den § 200 und die Sache mit den Altverfahren bis 30.11.2001 und, und, und... Schön, dass hier wenigstens "ganz oben" durchgeblickt wird...:mad: Obwohl das mit den Altverfahren ja wirklich ´ne Überlegung wert ist, da ja der 103 a tatsächlich dem 103 c widerspricht, bzw. mit diesem wohl überholt sein dürfte. Ist wohl aber nicht gewollt. Vielmehr hat wohl der Gesetzgeber den 103 a schon längst vergessen gehabt. Ach ja, nicht aufregen - nur wundern...

    Mich würde mal interessieren, ob sich der BAnz. bereits auf den angeblich gänzlichen Wegfall der Inso-Veröffentlichungen eingestellt hatte. Vielleicht sind ja sogar die zuständigen Sachbearbeiter schon gekündigt worden?:eek:

  • Anbei eine Mail, die wir heute vom Leiter der Eureka-Winsolvenz-Fachgruppe erhalten haben:
    EILT *** EILT ***
    Veröffentlichungen Bundesanzeiger
    Es gibt im Moment Unklarheiten über die Veröffentlichungen im Bundesanzeiger für die Verfahren, die vor dem 01.07.2007 eröffnet worden sind.
    Der Bundesanzeiger weist Veröffentlichungsaufträge zurück. Rechtlich sind bestimmte Entscheidungen (§§ 200 Abs. 2, 215 Abs. 1, 258 InsO) nach Artikel 103c EGInsO (Überleitungsvorschrift) nach Auffassung der Fachgruppe weiterhin im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Das BMJ hat auf Anfrage bestätigt, dass die Gesetzesformulierung nicht klar ist und dass dies so nicht gemeint war, sondern dass nur noch eine Internetveröffentlichung erfolgen sollte. Das ist auch dem Bundesanzeiger so mitgeteilt worden, deshalb nimmt er wohl keine Veröffentlichungsaufträge an. Mir ist vom BMJ eine kurzfristig Stellungnahme zugesagt worden. Ich werde diese dann sofort weiterleiten.

    Da sieht man mal wieder, wie die Bundesregierung Gesetze zusammenschustert ohne sich wirklich Gedanken zu machen!!!



  • Sind die denn bescheuert???:mad::mad::mad:

    Warum einfach ausdrücken, wenn es umständlich auch geht. Wie, was, wann sollen wir denn nun veröffentlichen, oder doch nicht???

    Da geht mir doch der Hut hoch, solche I.......:daumenrun:daumenrun:daumenrun

  • Hallo??? Geht´s noch??? :mad:
    Da arbeitet man sich mühsam durch dieses bescheuerte "Vereinfachungsgesetz" und wenn man dann alles umrissen hat, kommt vom BJM die Aussage: Sorry, SO war die Gesetzesänderung nicht gemeint, leider falsch formuliert. Oh Mann, danke für´s Gespräch!!

    Was macht ihr jetzt mit Euren Veröffentlichungen? Trotzdem an den BAnz. zurück oder warten bis die ´ne Änderung der Änderung verabschiedet haben?? :gruebel:

  • Hallo??? Geht´s noch??? :mad:
    Da arbeitet man sich mühsam durch dieses bescheuerte "Vereinfachungsgesetz" und wenn man dann alles umrissen hat, kommt vom BJM die Aussage: Sorry, SO war die Gesetzesänderung nicht gemeint, leider falsch formuliert. Oh Mann, danke für´s Gespräch!!

    Was macht ihr jetzt mit Euren Veröffentlichungen? Trotzdem an den BAnz. zurück oder warten bis die ´ne Änderung der Änderung verabschiedet haben?? :gruebel:



    Ich weiß offiziell nichts von einer Mitteilung des BMJ und werde mich an die jetzt gültige Rechtslage halten. Die Veröffentlichungsanträge habe ich schon zurückgeschickt.

  • Gibt es Neuigkeiten in Sachen Bundesanzeiger ?
    Wir haben noch keine " Rückpost " bekommen, aber ein anderes Insolvenzgericht.

  • Hallo??? Geht´s noch??? :mad:
    Da arbeitet man sich mühsam durch dieses bescheuerte "Vereinfachungsgesetz" und wenn man dann alles umrissen hat, kommt vom BJM die Aussage: Sorry, SO war die Gesetzesänderung nicht gemeint, leider falsch formuliert. Oh Mann, danke für´s Gespräch!!

    Was macht ihr jetzt mit Euren Veröffentlichungen? Trotzdem an den BAnz. zurück oder warten bis die ´ne Änderung der Änderung verabschiedet haben?? :gruebel:



    Ich weiß offiziell nichts von einer Mitteilung des BMJ und werde mich an die jetzt gültige Rechtslage halten. Die Veröffentlichungsanträge habe ich schon zurückgeschickt.



    Offiziell haben wir ja auch nichts gehört, aber ich denke mal, dass es nicht schaden kann, wenn man jetzt erstmal diese Woche abwartet. Für die Fristen ist ja die Veröffentlichung im BAnz. nicht maßgeblich und bevor wir jetzt das Zeug hin und her schicken, leg ich es lieber erstmal einige Tage auf Halde.

    Wir haben eh gerade mit dem INKA-Update zu tun, das mal wieder die Bausteine für die Verbraucher- und für die Unternehmensinsolvenzen nicht einheitlich geändert hat. So wurde der Hinweis gem. § 160 I 3 InsO bei den Unternehmensinsolvenzen in den Eröffnungsbeschluss gebastelt, wohingegen bei den Verbrauchern nur ein entsprechender Passus im Anschreiben an den TH enthalten ist. Die Veröffentlichungsbausteine dazu sind auch unterschiedlich. Toll, kann mir das einer erklären? Aber gut, passt nicht hierher - nervt mich nur halt gerade tierisch...:mad:

  • Nimmt man die Gesetzesgründe wörtlich, so wollte der Gesetzgeber in Alt- und Neuverfahren kein Nebeneinander von Internetveröffentlichung und Printmedien.
    Gesetzesbegründung:
    "Zu Nummer 2
    Um in bereits laufenden Insolvenzverfahren Übergangsprobleme zu vermeiden, sollen in Verfahren, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes eröffnet wurden, grundsätzlich die bisherigen gesetzlichen Vorschriften anwendbar sein. Eine Ausnahme hiervon gilt nur im Bereich der öffentlichen Bekanntmachungen nach § 9 InsO. Hier soll vermieden werden, dass Gerichte neben den Internetveröffentlichungen noch über Jahre hinweg Veröffentlichungen in den Printmedien vornehmen müssen".

    Ich mache mir jetzt hierüber keine weiteren Gedanken und veröffentliche in Alt- und Neufällen nur im Internet. Pasta! Das spart Geld und Zeit!

  • Nimmt man die Gesetzesgründe wörtlich, so wollte der Gesetzgeber in Alt- und Neuverfahren kein Nebeneinander von Internetveröffentlichung und Printmedien.
    Gesetzesbegründung:
    "Zu Nummer 2
    Um in bereits laufenden Insolvenzverfahren Übergangsprobleme zu vermeiden, sollen in Verfahren, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes eröffnet wurden, grundsätzlich die bisherigen gesetzlichen Vorschriften anwendbar sein. Eine Ausnahme hiervon gilt nur im Bereich der öffentlichen Bekanntmachungen nach § 9 InsO. Hier soll vermieden werden, dass Gerichte neben den Internetveröffentlichungen noch über Jahre hinweg Veröffentlichungen in den Printmedien vornehmen müssen".

    Ich mache mir jetzt hierüber keine weiteren Gedanken und veröffentliche in Alt- und Neufällen nur im Internet. Pasta! Das spart Geld und Zeit!



    Ist es denn für den Gesetzgeber unzumutbar, ein eindeutiges Gesetz zu erlassen z. B., dass ab dem 01.07.2007 die Veröffentlichungen nur noch im Internet zu vollziehen sind.
    Dann gebe es doch keine Probelme. Wenn der BAZ bis dahin nicht veröffentlicht hat, dann ist es eben wurscht.

    Geht denn das nicht????

  • Nö, Rainer - das geht offensichtlich nicht! Da braucht man sich ja nur den Artikel 6 dieses tollen Vereinfachungsgesetzes anzuschauen: Artikel 1 und 3 treten am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Da hätte man ja auch den 1.7.2007 reinschreiben können, aber das wäre ja zu einfach gewesen...

    Mann könnte drüber lachen, wenn es nicht so traurig wäre...

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