Es hat nichts mit Hauen zu tun und das sähe im übrigen auch anders aus.ich beobachte im moment nur so eine seltsame Tendenz der "ersten Geistesblitze", so eine Art Hüftschuss-Justiz unter den Rechtspflegern.
Dabei geht es nicht um vertretbare rechtliche Einwände oder Zwfg. Hier im Forum wird sicher vieles ohne Nachdenken rausgehauen und das ist ja auch ok, aber in der Praxis scheint sich das auch einzubürgern. Erstmal Zwfg "werden Sie gebeten...darzulegen" und eigentlich müsste man dem rechtspfleger ein Buch "Jura für Anfänger" zurückschicken. Dem Frager hier hilft es doch nicht, wenn man ihm mal ein Schlagwort um die Ohren haut und selber den rechtlichen Kontext ein wenig durcheinander gebracht hat und er DAMIT ne Zwfg. macht. Und derlei peinliche Anfragen häufen sich, jedenfalls bei mir wie gesagt.Das ist blöd für alle; ich habe unnütz Arbeit, der rechtspflegr steht wie´n Depp da und spätestens aus meiner Antwort kann er ersehen, dass ich ihn auch dafür halte.
Und es wäre schade um dieses forum, aus dem ich sehr viele gute Anregungen bekommen habe, wenn das Ganze so abflacht. Hau doch erstmal ne vfg raus, dann sehen wir ja..das sollte nicht der Umgang mit uns RA sein, oder?
Also, ich für meinen Teil kann behaupten, dass ich Zwischenverfügungen nicht ohne Begründung rausgebe.
Wenn ich mir nicht sicher bin, lese ich vorher noch mal nach.
Hier im Forum poste ich tatsächlich auch mal, wie ich "aus dem Bauch heraus" entscheiden würde. Ich bin aber auch froh, wenn mir einige meiner festgefahrenen Meinungen durch handfeste Begründungen genommen werden und neue Denkanstöße und Anregungen den Weg in meinen Kopf finden.
Wie ein Depp steht - glaube ich - niemand gerne da. Sei er nun RA oder Rpfl. Und ich denke, spätestens nach dem dritten netten Antwortschreiben des RA würde ich meine ZwVfg. nochmals überdenken
BTW: Ein Exemplar "Jura für Anfänger" hätte ich trotzdem gerne