Kindergeld und Verdienst während der Ausbildung

  • Hallo!

    Ich hab mal ne Frage: Wie ist das denn momentan mit den Bezügen?
    Wie viel wird denn monatlich gezahlt? Egal, wen ich von meinem OLG gefragt hab, sie konnten immer nur ungefähre Angaben machen und ich hab einfach keine Ahnung wie viel mir im Monat zur Verfügung steht und mit was ich rechnen kann.
    Wollte mir nämlich eine Versicherung suchen und weiß gar nicht, was ich an geld noch übrig hab, wenn die Miete für die Wohung abgeht.
    Kann mir mal jemand sagen, was brutto gezahlt wird und wie viel netto übrig bleibt? Da gehen nur die gesetzlichen Steuern ab, oder?

    Und wie ist das mit dem Kindergeld? Wir haben als Anwärter ein Recht darauf, das weiß ich-aber liegen wie auch unter der grenze mit unserem verdienst?
    Kennt sich da jemand aus? Ich hab nämlich vor kurzem ein Urteil gelesen, dass wir irgendwelche Dinge noch abziehen dürfen, weil sie uns nicht zur freien Verfügung stehen wie Versicherung oder sowas-kann das sein?

    Und hab ich in der Zeit in Schwetzingen irgendeinen Anspruch auf Reisegeld, wenn ich am Wochenende nach Hause fahre?

    Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte :)

  • so viel ich weiß bekommen wir monatlich ca. 888 EUR brutto. davon gehen steuern ab in höhe von ca. EUR 10-20. für die versicherung musst du ca. EUR 50-60 rechnen pro monat. also hast du netto ungefähr EUR 800. das mit dem trennungsgeld hab ich auch noch nicht so ganz verstanden. aber es müsste noch was dazu kommen.
    kindergeld bekommt man - soviel ich weiß - eher nicht mehr, da das einkommen gerade so über der grenze liegt.
    bin mir aber bei allem nicht 100 %ig sicher.

  • kindergeld bekommt man - soviel ich weiß - eher nicht mehr, da das einkommen gerade so über der grenze liegt.
    bin mir aber bei allem nicht 100 %ig sicher.



    Wie das mit Kindergeld genau aussieht, weiß ich auch nicht. Aber viele aus meinem Jahrgang (Prüfung 06) haben es bekommen. Vor allem solche, die längere Anfahrtswege hatten. Vielleicht hat es was damit zu tun, dass man diese irgendwie absetzten kann.

  • ich glaub die grenze für kindergeld liegt zur zeit bei 7.680 eur jahreseinkommen. man kann auch noch fahrtkosten und werbungskosten geltend machen, aber in den meisten fällen wird man doch über dieser grenze liegen.

  • Ja. Wir hatten etwa 880 €, etwa 12 € Steuern gingen bei mir ab...

    Mit Kindergeld sieht es wohl schlecht aus, weil du etwa 10300 € netta haben müsstest...

    Bei entsprechend hohen Fahrtkosten und Versicherunsbeiträgen (priv. Krankenvers. evtl. Haftpflicht und Hausrat) und Studienmaterialien könnte man bei den Werbungskosten noch so viel geltendmachen, dass man unter den von Tini angesprochenen Satz fällt...

    Kosten für Familienheimfahrten kriegst du während der Ausbildung nicht erstattet, nur die erste und letzte Anfahrt glaub ich als Dienstreise...

  • Wow - 888 Euro - davon träum ich ;)
    Wir bekommen ca. 790 € netto! Wie man sieht, ist das je nach Einsatzort verschieden.
    Die Höhe des Gehaltes muss aber auch in der jeweiligen Ausbildungsordnung des jeweiligen Landes stehen.
    Kindergeld gibt es nicht, aber die oben genannten Werbekosten, die ebenfalls 154,-- € monatlich betragen.
    Da ich weit von meinem Heimatort eingesetzt bin, lässt sich das über die Kosten für Heimfahrten etc. immer so hinschieben, dass ich Werbungskosten bekomme.
    Aber man kann auch Kosten für Arbeitsmittel ( solange man von jedem Block Papier die Rechnung aufhebt) etc. geltend machen!

  • Guten Morgen allerseits,

    zum Kindergeld folgendes:
    Die Grenze für das Einkommen liegt, wie mein Vorredner schon sagte, bei ca. 7600€..darunter musst Du kommen. Anrechenbar sind sämtliche Versicherungen (wohl auch Krankenversicherung), Fahrtkosten zur Arbeit bzw. die wöchentlichen Heimfahrten(sofern sie nicht erstattet wurden), Kosten einer doppelten Haushaltsführung, Werbungskosten (Bücher etc.)...also schon ne ganze Menge..habe während meiner Ausbildung von 03-06 Kindergeld erhalten--also möglich ist es :)

    Reisebeihilfen für Anwärter gibt es auch, zumindest hier in Hessen...dabei werden die Kosten für Familienheimfahrten erstattet...einem ledigen Anwärter stehen 2 Heimfahrten im Monat zu, Verheirateten oder solchen mit Kindern 4 Fahrten im Monat...allerdings werden nicht die tatsächlichen Kosten erstattet, wie der Begriff ´Reisebeihilfe´schon deutlich macht, sondern lediglich die Kosten für die günstigste Fahrt mit der Bahn..aber besser als gar nix :D

  • Kindergeldantrag würde ich auf alle Fälle stellen. Dann von der Kindergeldkasse dir den Bogen "Werbungskosten eines über 18 Jahre alten Kindes" übersenden lassen. Da kannst du dann alle deine Werbungskosten eintragen. Wenn du während der Ausbildung nicht zu Hause wohnst, kann du die Kosten deiner Wohnung/Zimmers, Heimfahrten, Schulmaterial etc. als Werbungskosten angeben. Diese werden dann von deinem Jahresnettoeinkommen abgezogen. Wenn du dann unter die Grenze (aktuellen Wert weiß ich leider nicht) kommst, bekommst du Kindergeld. Grundsätzlich richten sich die Werbungskosten nach dem EStG.

  • Fussel77
    Kindergeldantrag würde ich auf alle Fälle stellen. Dann von der Kindergeldkasse dir den Bogen "Werbungskosten eines über 18 Jahre alten Kindes" übersenden lassen. Da kannst du dann alle deine Werbungskosten eintragen. Wenn du während der Ausbildung nicht zu Hause wohnst, kann du die Kosten deiner Wohnung/Zimmers, Heimfahrten, Schulmaterial etc. als Werbungskosten angeben. Diese werden dann von deinem Jahresnettoeinkommen abgezogen. Wenn du dann unter die Grenze (aktuellen Wert weiß ich leider nicht) kommst, bekommst du Kindergeld. Grundsätzlich richten sich die Werbungskosten nach dem EStG.

    ... korrekt ..., zu meiner Repfl-Anw.-Zeit haben die meisten von uns Kindergeld erhalten, selbst die, die noch zu Hause gewohnt haben.

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