Im Forum wird regelmäßig über Fragen der Erbenermittlung, der Wohnungsauflösung und Nachlasssicherung, über Verwaltungs- und Abwicklungsmaßnahmen des Nachlasspflegers, die von diesem vorzunehmende Veräußerung von Grundbesitz und Versilberung des beweglichen Nachlasses sowie auftretende Schwierigkeiten mit Erbprätendenten und Nachlassgläubigern, aber auch über die mangelnde Qualifikation von bestellten Nachlasspflegern im Hinblick auf selbständiges Tätigwerden und in Bezug auf sich ewig hinziehende Erbenermittlungen diskutiert.
In Zusammenfassung dieser bisherigen Diskussionen erscheinen mir folgende Eckdaten im Hinblick auf die Qualifikationen eines Nachlasspflegers bedeutsam:
- selbständiges Tätigwerden;
- Verhandlungen mit Vermietern und Nachlassgläubigern;
- Sicherung von Wertgegenständen in Erblasserwohnungen (samt Testamentssuche);
- Räumung von Erblasserwohnungen und Versilberung der Einrichtung;
- Veräußerung von Wertgegenständen (Münzen, Edelmetalle usw.);
- Veräußerung von Nachlassgrundbesitz;
- Zusammenfassung aller Nachlassgelder durch Führung von anwaltlichen Anderkonten;
- regelmäßige Zwischenberichte an das NachlG;
- Erbenermittlung im Inland und Ausland;
- Priorität der Erbenermittlung vor „erbenloser“ Hinterlegung;
- bei Bedarf auch Übernahme von Teil-Wirkungskreisen (Erbenermittlung);
- Beibringung aller erforderlicher Personenstandsurkunden;
- Veranlassung und Beibringung notarieller Erbscheinsanträge;
- angestrebte Bevollmächtigung durch alle Erbprätendenten;
- außergerichtliche Regelung der Vergütung;
- weitgehende Entlastung des Nachlassgerichts;
- Teilerbauseinandersetzung nach Erteilung von Teilerbscheinen;
- Erbauseinandersetzung nach Erbscheinserteilung auf Wunsch der Erben.
Dies sind jedenfalls die Fähigkeiten, wie ich sie bei einem anwaltlichen Nachlasspfleger nicht nur geschätzt, sondern im Interesse aller Beteiligten auch immer vorausgesetzt und für erforderlich gehalten habe.
Ich möchte den bisherigen Meinungsaustausch zum Anlass nehmen, den Kolleginnen und Kollegen auf Wunsch und bei Bedarf in Fragen der Nachlasspflegerauswahl etwas unter die Arme zu greifen. Es versteht sich natürlich von selbst, dass ich insoweit nicht in eigener Sache tätig bin.
Bei Interesse bitte PN.