Zustellung durch Gerichtswachtmeister

  • Leider habe ich das jetzt immer noch nicht ganz verstanden.
    Also, die Zustellung des KFBs ist durch die Verfahrensgebühr abgegolten, ist jetzt klar.
    Gilt das jetzt auch für die Zustellung durch den Wachtmeister?Diese kostet 5,60 EURO, oder?
    Also lasse ich durch den Wachtmeister zustellen und verlange nichts extra vom RA?

  • Bei einem normalen Festsetzungsverfahren sind 10 Zustellungen inklusive. Alles was darüber ist, stelle ich als Kostenbeamter zum Soll.

    Eine Wachtmeister-ZU kostet 7,50 EUR.
    Eine Post-ZU kostete mal 5,60, ist aber mittlerweile von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Je nachdem, was ausgehandelt wurde.
    Den aktuellen Preis erfährst Du bestimmt beim Kostenbeamten oder in der Verwaltung.

    LG Schnudelmama

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

  • So isses. Die freien Zustellungen im Gerichtsverfahren orientierten sich früher mal an dem Betrag von 50 €, mittlerweile hat man auf 10 freie Zustellungen abzustellen.
    Dabei ist die Zustellung in einem Verfahren nach § 11 RVG jedoch nicht beinhaltet, da es sich hierbei um ein eigenständiges Verfahren handelt.

  • So isses. Die freien Zustellungen im Gerichtsverfahren orientierten sich früher mal an dem Betrag von 50 €, mittlerweile hat man auf 10 freie Zustellungen abzustellen.
    Dabei ist die Zustellung in einem Verfahren nach § 11 RVG jedoch nicht beinhaltet, da es sich hierbei um ein eigenständiges Verfahren handelt.



    Genau, wobei ich bei Zustellungen nach § 11 RVG einen Vorschuss verlange. Zur Ausgangsfrage. Einen Anspruch auf Zustellung durch den Wachtmeister hat der RA m.E. nicht, er kann es beantragen, entscheiden tue ich immer noch selbst. Ich bin der Herr i.H. :teufel:

    Aber ich mache das auch regelmäßig, unser Wachtmeister ist in der Beziehung auch ein "Fuchs" und lässt sich nicht von einem falschen oder keinem Klingelschild abwimmeln.

  • Hier sieht es genauso aus. Da jagt man keinen Hund vor die Tür, geschweige denn einen Wachtmeister... [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/midi/frech/e025.gif:D



    Mittags immer schön den Teller leer essen, dann klappt das auch mit dem Wetter.



    "Damals" wurde gesagt:
    Teller leer essen, "dann gibt's morgen Gut's wedder". Die richtige "Übertragung" heißt: Teller leer essen, dann gibt es morgen wieder Gutes (Essen eben).
    :klugschei

  • Hm, ich finde Zustellungen durch Justizbeamte immer problematisch, weil es mehr kostet und der Kostenschuldner keine Möglichkeit hat, sich gegen diese (doch wohl eher) unnötigen Mehrkosten zu wehren. Deswegen mache ich sowas eher nicht.

  • Wir haben mal die Geschäftsstellen und Wachtmeister dahingehend informiert, wann eine ZU durch die Wachtis nicht angebracht ist.
    Unsere stellen hauptsächlich in Mahn- und Zivilverfahren zu, da ja dort die 10 Zustellungen inklusive sind. In FGG und Strafsachen nur im äußersten Notfall.

    LG Schnudelmama

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  • Hm, ich finde Zustellungen durch Justizbeamte immer problematisch, weil es mehr kostet und der Kostenschuldner keine Möglichkeit hat, sich gegen diese (doch wohl eher) unnötigen Mehrkosten zu wehren. Deswegen mache ich sowas eher nicht.



    Das sehe ich anders: Meistens ist ja der Beklagte der Kostenschuldner. Wenn der nicht dafür sorgt, dass an ihn ordnungsgemäß zugestellt werden kann (z.B. durch Verstoß gegen das Meldegesetz), hat er sich auch die Mehrkosten der Zustellung zuzurechnen zu lassen. Schließlich will der Gläubiger auch zu seinem Recht kommen.

  • Hm, ich finde Zustellungen durch Justizbeamte immer problematisch, weil es mehr kostet und der Kostenschuldner keine Möglichkeit hat, sich gegen diese (doch wohl eher) unnötigen Mehrkosten zu wehren. Deswegen mache ich sowas eher nicht.



    Das sehe ich anders: Meistens ist ja der Beklagte der Kostenschuldner. Wenn der nicht dafür sorgt, dass an ihn ordnungsgemäß zugestellt werden kann (z.B. durch Verstoß gegen das Meldegesetz), hat er sich auch die Mehrkosten der Zustellung zuzurechnen zu lassen. Schließlich will der Gläubiger auch zu seinem Recht kommen.



    Das sehe ich genauso. Bei uns wird grundsätzlich "normal" zugestellt. Funktioniert diese nicht und der Kläger / Antragsteller trägt glaubhaft vor, dass der Schuldner unter der genannten Adresse anzutreffen ist, wird meist noch einmal mit dem Gelben Riesen zugestellt. Und schlussendlich mit dem Wachti.


  • Ich habe übrigens wie Derrick, auch ein lebenslanger Oberinspektor, einen Dienstausweis, weil ich der Mann fürs Grobe und damit auch für Zustellungen bin.



    :wechlach:

    Hin und wieder lass ich auch über Justizbedienstete zustellen. Hab nicht die schlechtesten Erfahrungen damit gemacht.

  • Weil ich es gerade auf den Tisch bekommen habe: Mit Wirkung ab 01.01.2008 werden die Zustellauslagen sowohl für Zustellungen mit Zustellungsurkunde oder Einschreiben gegen Rückschein (Nr. 9002 Nr. 1 KV GKG, § 137 Abs. 1 Nr. 2 KostO) als auch für Zustellungen durch Justizbedienstete (Nr. 9002 Nr. 2 KV GKG, § 137 Abs. 1 Nr. 3 KostO) auf einen einheitlichen Betrag von 3,50 EUR je Zustellung pauschaliert.

  • Kann der noch sinken? :gruebel:



    Ich dachte da so an: Von Grasnarbe auf unterirdisch... :teufel:



    Dann gebe ich Dir recht ... und äußere mich lieber nicht weiter zu den unsäglichen Zustellungen, da gibts schon genug dazu.

  • Weil ich es gerade auf den Tisch bekommen habe: Mit Wirkung ab 01.01.2008 werden die Zustellauslagen sowohl für Zustellungen mit Zustellungsurkunde oder Einschreiben gegen Rückschein (Nr. 9002 Nr. 1 KV GKG, § 137 Abs. 1 Nr. 2 KostO) als auch für Zustellungen durch Justizbedienstete (Nr. 9002 Nr. 2 KV GKG, § 137 Abs. 1 Nr. 3 KostO) auf einen einheitlichen Betrag von 3,50 EUR je Zustellung pauschaliert.




    Hierbei handelt es sich um eine erhebliche Vereinfachung für den Kostenbeamten (häufig bei uns der Rechtspfleger), da er nicht jedes Mal schauen muss, mit welchem Zustellunternehmen wann zugestellt wurde. Ist schon nervig, bei längeren Verfahren ständig in die Übersicht der Zustelldienst und entsprechenden Kosten zu schauen, um festzustellen, wann die ZU wieviel gekostet hat.

    Aus diesen Gründen wurden am Gericht, wo ich früher war, eine Zeitlang trotz privater Vergabe der Zustellaufträge die Gebühr von 5,60 EUR je Zustellung berechnet (keine freien Zustellungen in Fachgerichtsbarkeit), also so getan als wäre diese durch den gelben Riesen erfolgt. Also quasi eine kleine Bereicherung der Staatskasse.

  • Ich habe gerade ein Zustellungsersuchen an eine JVA. Gehe ich recht in der Annahme, dass für diese Zustellungsart 7,50 € nach KV-Nr. 9002 b) GKG anfallen?

  • Wenn ich das denn schon gestern gelesen hätte, hätte ich Dir sofort sagen können, dass Du mit Deiner Vermutung richtig liegst :D.

    LG Schnudelmama

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

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