Hilfe Foraner!!
Bin noch nicht lange in der Zivilabteilung und seit kurzem auch für weitere vollstreckbare GS-Urkunden zuständig. Jetzt bekomme ich einen Altfall auf den Tisch der mich verzweifeln läßt. Zum Sachverhalt:
-Antrag auf weitere vollstr. GS-Urkunde vom Notar im Auftrag der H-Bank
-Anhörung der Schuldner
-Einwände eines persönl. haftenden Schuldners über seinen Rechtsanwalt
-schließl. verzichtet die H-Bank gegenüber dem Gericht auf die weitere Ausfertigung
-5 Tage später Antragsrücknahme durch den Notar
Nun stellt der Schuldnerrechtsanwalt den Antrag die Kosten der H-Bank aufzuerlegen und will Kostenfestsetzung der Gebühr VV 3309, § 18 Nr. 7 RVG.
Ist hier eine Kostenentscheidung gem. § 269 III ZPO analog durch den Rpfl. möglich? Antragsteller des Verfahrens ist doch der Notar, aber die Gerichtskosten werden auch der Gläubigerbank zu Soll gestellt. Hab nirgends was dazu gefunden.
weitere vollstreckbare GS-Urkunde gem. § 797 II ZPO
-
-
Ich finde die Lösung klingt ganz gut.
Nur am Rande: Handelt es sich dabei nicht originär um eine Urkundssache? Habt ihr insoweit eine spezielle Geschäftsverteilung? -
Die Behandlung nach § 797 II ZPO (= H-Akten) ist bei uns einer einzigen Abteilung übertragen worden.
Also ich tendiere wirklich dazu der H-Bank die Kosten gem § 269 III ZPO analog aufzuerlegen, nachdem sie das Verfahren angeleiert hat. Aber kann ich auch im Anschluss daran selbst den KfB machen, oder ist hierfür das
Vollstreckungsgericht zuständig? -
Wenn Du die Kostenentscheidung triffst, mußt Du auch den KfB machen. Das Vollstreckungsgericht ist hierzu nicht berufen, da es sich nicht um Kosten i.S. von 788 handelt.
-
Gerold/Schmidt VV 3309 Rdnr. 333ff schreibt aber von einer Erstattungsfähigkeit gem. 788 ZPO, das verwirrt mich!
-
Siehe hierzu aber Gerold/Schmidt, 16. Aufl., RZ 353 zu VV 3309, wonach die im Einwendungsverfahren entstandenen Gebühren nicht gem. 788 zu erstatten sind.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!