Hallo liebe Forums-Mitglieder,
ich habe folgenden verzwickten Fall, bei dem ich auch nach sehr ausführlicher Recherche, u.a. hier im Forum, zu keinem Ergebnis gekommen bin und somit auf Eure Hilfe hoffe!
Erblasser X verstarb Anfang 2007.
Verfügung von Todes wegen ist nicht vorhanden --> Gesetzliche Erbfolge:
Er hat keine Kinder --> keine Erben der 1. Ordnung.
Sein Vater Y ist vorverstorben.
Y hat ein nichteheliches Kind Z, geb. am 21.09.1945 in der DDR, das durch Eheschließung nach DDR-Recht als ehelich legitmiert wurde.
Dieses Kind Z wurde am 04.11.1960, also minderjährig, vom zweiten Ehemann der Mutter in Potsdam (DDR) adoptiert.
Ich bin trotz sehr umfangreicher Recherche auf kein Ergebnis gekommen, ob also infolge der Adoption nach DDR-Recht die Verwandschaft des Kindes Z zum Vater Y erloschen ist und ihm nun nach seinem (Halb-)Bruder X kein Erbrecht mehr zusteht.
Für eventuelle Lösungsvorschläge bzw. Denkanstöße wäre ich sehr dankbar.
P.S.: Die beiden Threads Auswirkungen einer DDR-Adoption 1948 und Adoption 1952 in der ehemaligen DDR bringen mich in diesem Zusammenhang irgendwie auch nicht weiter.