Ausbildung - Probezeit

  • Ist jemand von Euch in der Verwaltung und kann mir folgendes beantworten ? Ich meine es gibt / gab eine Bestimmung, wonach eine AzuBi ( hier bei gericht Fachangestelltenausbildung ) bei direkter Übernahme nach der Ausbildung keine allzu langen Probezeiten mehr haben dürfte ....
    Stehe ich da auf dem Schlauch ?

  • Für Justizangestellte gilt der TV-L, die entsprechende Regelung findet sich in § 2 Abs. 4 TV-L, der besagt, dass bei der unmittelbaren Übernahme eines Auszubildenden beim selben Arbeitgeber die Probezeit entfällt.

    Derselbe Arbeitgeber ist nach Sinn und Zweck der Vorschrift restriktiv auszulegen.
    Wir sind alle beim Land/Bund angestellt oder verbeamtet, dennoch ist es bei einem Wechsel innerhalb desselben Bundeslandes nicht mehr derselbe Arbeitgeber.
    Es wird hier abgestellt auf das Ausbildungsgericht als Arbeitgeber, da der Wegfall der Probezeit sich ja darauf gründet, dass man sie/ihn nun schon drei Jahre kennt und weis, dass sie/er fachlich, menschlich und von der dienstlichen Führung her überzeugt.
    Wechselt man das Gericht nach der Ausbildung, kennen einem die am neuen Gericht ja noch gar nicht.

  • Ist jemand von Euch in der Verwaltung und kann mir folgendes beantworten ? Ja. Ich meine es gibt / gab eine Bestimmung, wonach eine AzuBi ( hier bei gericht Fachangestelltenausbildung ) bei direkter Übernahme nach der Ausbildung keine allzu langen Probezeiten mehr haben dürfte ....Korrekt.
    Stehe ich da auf dem Schlauch ? In dieser Sache nicht.



    Wie bereits von swissgirl ausführlich beschrieben, ergibt sich die Probezeitregelung aus § 2 Abs. 4 TV-L. In deinem Fall, Diabolo, evtl. i. V. m. § 19 TVA-L BBiG.

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