Hi,
habe hier folgenden SV:
-im GB eingetragener Gl der Grundschuld ist die ABC Bank in S
-Löschungsbewilligung der X Bank liegt vor
-folgende RNF wurde nachgewiesen: ABC Bank in K -> X Bank
genügt dies schon, oder ist zusätzlich noch die RNF bzgl der ABC Bank in S und der X Bank nachzuweisen, bzw. der ABC Bank in S und der in K...
Ist wahrscheinlich eine leichte Frage, habe aber leider nix gefunden...
Im voraus schon mal vielen Dank
Aufgebotsverfahren;RNF des eingetragen GL
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Geht es dir um die Antragsberechtigung für das Aufgebotsverfahren?
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Ich gehe mal davon aus, dass es sich bei der ABC-Bank in S und K jeweils um Zweigniederlassungen handelt.
Solche Fälle hab ich ohne weitere Auflagen weiter bearbeitet und auf die Vorlage weiterer Nachweise verzichtet. -
Geht es dir um die Antragsberechtigung für das Aufgebotsverfahren?
Antragsteller war hier der eingetragene Eigentümer-
es geht mir darum, ob die Löschungsbewilligung der X Bank ok ist...
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