• Und weil das so ist, sollen bei uns die Vertretungsakten vorrangig bearbeitet werden - auch wegen der Aktensucherei durch die SE. Der eigene Kram bleibt dann etwas länger liegen...



    Eine Weisung, welche Akten in welcher Reihenfolge zu bearbeiten sind, kann dem Rechtspfleger nicht erteilt werden (§ 9 RPflG). Sie ist rechtswidrig und daher unbeachtlich. Und wenn eine "SE" nicht überwachen kann, welchem Sachbearbeiter "ihre" Akten vorliegen, ist sie schlecht organisiert oder schlicht unfähig.


    :zustimm:

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