• Moin, allerseits!
    Mich würde mal interessieren, wie in euren Gerichten die Vertretung der Rechtspfleger-Kollegen geregelt ist. Insbesondere die größeren Gerichte, in denen es keine Mischdezernate gibt.
    Keine Vertretung oder volle Vertretung, 1:1 Vertretung oder gleichmäßig auf alle Kollegen? Andere Spielarten?
    Was wird vertreten, alles oder nur bestimmte Sachen? :gruebel:

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Bei uns nur Publikum und Eiltakten. Alles andere ist nur in Form von Überstunden möglich.


    Hier auch zumeist.

    Ich arbeite nach dem Grundsatz: Erst MEINS ... wenn ich dann noch Zeit habe ...

    (aber ich bin an einem kleinen Gericht mit großem Mischdezernat ... )

  • Bei uns werden bei Urlaub/Abwesenheit/Krankheit bis zu 3 tagen nur Eilt-Akten und Publikum vertreten.
    Ab 3 tagen wird (soll) komplett vertreten (werden). Dabei sit dann in manchen Dezernaten Aufteilung auf 2 Rpfl, sonst nur einer...

    Allerdings klappt die Vertretung nur bei bestimmten (einzelnen) Leuten gut. Da kann es mal passieren, dass man nach 3 Wochen Urlaub solche Berge von Akten vorfindet, wals wäre man 5 mal 3 Tage hintereinander Abwesend gewesen... :gruebel: :mad:

  • Wir sind in unserem Bereich (Betreuung und Familiensachen) fünf Kollegen. Urlaubsvertretung eine 2-er- und eine 3-er-Gruppe. Krankheit, alle Anwesenden anteilig. Ein Tag wird nicht vertreten, also ab dem 2. Tag. Termine werden bei Krankheit natürlich ab sofort vertreten.

    In der Vertretung bemühe ich mich schon, die Akten so zu bearbeiten wie meine eigenen. Rechnungslegungen werden nicht geprüft, Einstieg in Genehmigungsverfahren nur wenn unvermeidbar.

  • Grundsätzlich 1:1. Vorgelegt wird während der Vertretung auch alles. Ob man dann als Vertreter alles macht oder bestimmte umfangreiche/schwierige Sachen verfristet, ist seine Entscheidung. Eilige Sachen werden sowieso vertreten.
    Grundsätzlich verfristet werden (meist) L-Abrechnungen und Terminierungen.
    Bei Krankheit werden Termine sofort auf alle verteilt, bei längerer Vertretung ab dem dritten Tag auch die Akten.

  • Kommt auf das Fachgebiet an - und oft auch auf die Restesituation.

    Hier im Grundbuch sind derzeit enorme Arbeitsreste.
    Daher werden nur Eilt-Akten vertreten und Auskünfte ans Publikum gegeben. Als die Restesituation besser war, haben wir auch mehr vertreten.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Bei uns (Mischdezernat) vertreten wir zur Zeit in einem 3-er Ring und zwar ab dem 2. Tag. Uns wird dann auch alles vorgelegt und möglichst auch abgearbeitet. Je nach Urlaubslänge bleibt dann natürlich auch mal was liegen.

  • Wir sind 6 Rpfls in der Abteilung, ein Tag wird nicht vertreten, danach aber alles. Wir vertreten nach Endziffern und haben eine mehrere DIN A 4 Seiten umfassende Vertretungsregelung, die alle Möglichkeiten, z.B. wenn 2 von uns fehlen, regelt. Dadurch haben wir zwar fast das ganze Jahr Vertretung, aber wenigstens kann man die Akten so schaffen. Bei einer 1:1 Vertretung wär man hier nach einer Woche total abgesoffen....

  • Wir sind 6 Rpfls in der Abteilung, ein Tag wird nicht vertreten, danach aber alles. Wir vertreten nach Endziffern und haben eine mehrere DIN A 4 Seiten umfassende Vertretungsregelung, die alle Möglichkeiten, z.B. wenn 2 von uns fehlen, regelt. Dadurch haben wir zwar fast das ganze Jahr Vertretung, aber wenigstens kann man die Akten so schaffen. Bei einer 1:1 Vertretung wär man hier nach einer Woche total abgesoffen....


    wat zahlste für ne excel-Datei die das für bis zu sieben Kollegen mit verschiedenen veränderbaren Pensen mit Urlaub für bis zu sechs Personen ausrechnet?

  • Üblich ist einer Zweiervertretung. Nur bei ungerader Zahl von Mitarbeitern ist mal eine Dreiervertretung drin.
    Eine feste Regel, wie was zu vertreten ist, gibt es nicht. Das hängt immer von den zwei Leuten ab, die es betrifft. Ich hatte bisher immer das Glück, dass ich mich mit netten und fleißigen Kollegen vertreten haben (ist immer noch so). Wir versuchen, in der Vetretung so viel wie möglich vom Anderen mit wegzuarbeiten. Einen dreiwöchigen Urlaub kann ich mit einigen Überstunden noch ganz gut mit abfedern. Ist doch angenehm, wenn man aus dem Urlaub wiederkommt und immer noch den Überblick hat.
    Es gibt aber auch Kollegen, die nur das ganz eilige machen und den Rest im Zimmer stapeln.

  • Als ich das letzte Mal drei Wochen nicht da war, musste ich mit einem Einkaufswagen mehrmals meine Akte in mein Dienstzimmer bringen. Ich habe fast einen Vormittag damit verbracht diese Akten nach Dringlichkeit zu sortieren. Es ist niemand bereit in einer Vertretungsphase Überstunden zu machen.

  • @ Waldschrat
    Müsst ihr euch dann auch mit allen für Urlaub abstimmen ? Das könnte für die üblichen Zeiten recht schwierig werden, könnt ich mir vorstellen.



    Ich hab ein noch viel besseres Problem:
    Da ich 3 verschiedene Abteilungen mache, muss ich mich auch mit 3 Kollegen absprechen, um Urlaub zu bekommen. Und da das bei uns wegen einiger persönlicher Animositäten unter einigen Kollegen recht schwierig ist, ist der Urlaubsantrag echt ein Krampf. Wer vorher noch nicht urlaubsreif ist, nach dem Antrag ist ere es schon!

  • bei uns erfolgt ab drei Tagen Krankheit und dem ersten Urlaubstag in Zivil und ZwaVo eine Endziffernverteilung nach der Grösse der Pensen, da von den 9 Kollegen nur zwei in einem Fachbereich ein gleichgrosses Pensum haben, geht es kaum anders. Und Ärger gibt es da natürlich auch genug.

  • Bei uns gibt es gegenseitige Vertretung. Mit meiner Kollegin besteht Einigkeit nur das dringendste (also ganz wenig) in der Vertretung zu erledigen. Alles andere bleibt liegen. Es gibt aber auch andere, die nach dem Urlaub oder nach Krankheit ein erledigtes Referat erwarten. Sowas ist meiner Meinung nach Quatsch.

  • Bei uns gibt es gegenseitige Vertretung. Mit meiner Kollegin besteht Einigkeit nur das dringendste (also ganz wenig) in der Vertretung zu erledigen. Alles andere bleibt liegen. Es gibt aber auch andere, die nach dem Urlaub oder nach Krankheit ein erledigtes Referat erwarten. Sowas ist meiner Meinung nach Quatsch.



    Das ist richtig. Das ist auch nicht zu schaffen, da der einzelne im Normalfall schon mehr als ein "normales" Pensum hat...
    Was mich aber immer wieder von neuem aufregt, ist, dass die Kollegen, die dann gar nichts vertreten, vor der Gegenzeichnung des Urlaubsantrages erstmal ne Woche Bedenkzeit brauchen oder ewig rumpalawern, wie man es sich als Neuling erdreisten könnte, mal so eben 3 Wochen Urlaub zu nehmen :daumenrun!

  • Erzett: Sorry, dafür bezahlen wir nix, wir haben mittlerweile sooooo viel Erfahrung darin, den Plan zu ändern - die Rpfls wechseln hier ziemlich oft - da brauchen wir keine Programme für..... :cool:


    Anta: Jepp, da müssen wir uns absprechen, aber da wir bis jetzt alle
    kinderlos sind, ist niemand auf die Schulferien angewiesen und deshalb gibts auch keine Problem.

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