PKH-Begrenzung geplant

  • Ich habe PKH-Überprüfungen gemacht und durfte feststellen, dass es völlig ausreichen würde einem Teil der Richter das Rechenen beizubringen! Es käme bereits jetzt mehr Kohle rein, wenn alle in der Lage wären die Vordrucke (ZP 1) zu lesen und sich die Mühe machen würden zu rechnen und Nachweise zu überprüfen. Aber Faulheit siegt :mad: Bei denen die rechnen kommt auch was rein, wenn ide auch meist beinhart mit der Ratentabelle umgehen und wir dann das Gejammer anhören dürfen. Es wird also auch in Zukunft an den bearbeitenden Stellen liegen wenn jetzt grds. jeder zurückzahlen soll, müssen sie was an den Voraussetzungen ändern aber auch an der Vollstrekungsarbeit der Landesjustizkassen!!! Hier wird so schnell niedergeschlagen, dass in auch Zukunft bei dieser Politik nicht wesentlich mehr reinkommen wird!

  • Zitat von Pina

    ..., müssen sie was an den Voraussetzungen ändern aber auch an der Vollstreckungsarbeit der Landesjustizkassen!!! Hier wird so schnell niedergeschlagen, dass in auch Zukunft bei dieser Politik nicht wesentlich mehr reinkommen wird!


    Die Landesjustizkassen haben bei ihrer Vollstreckung leider ein Problem. Das einzusetzende Einkommen, nach dem die Raten bei der PKH bestimmt werden, berechnet sich aufgrund sozialhilferechtlicher Vorschriften. Für die Kassen gelten aber zum Beispiel bei Lohn und Gehalt die üblichen Pfändungsgrenzen. Obwohl die Partei eigentlich aus Ihrem Einkommen Raten zahlen müsste, ist in vielen Fällen kein pfändbarer Betrag vorhanden. Ist zwar widersinnig, ist aber so :mad:.

  • Ich habe mal in meinen Unterlagen nachgesehen. So neu ist dieser Entwurf nicht mehr. Wir mussten bereits im Mai 2005 hierzu Stellung nehmen.
    Falls nicht bekannt, der Entwurf als Anlage.

    edit by Kai: Anhang entfernt

  • Zu dem Ding habe ich auch Stellung genommen. Eine paar Dinge waren glaube ich i.O., aber der größte Teil war unausgegoren und lief sogar den Interessen des Rpfl zuwider. Ich hoffe, das der Sch..... ganz tief unten in der Rundablage verschwunden ist.

  • Ich hoffe, dass die Ablage rund, Holz, geflochten (Original-Jargon BW!) groß genug ist, denn bei dieser Gelegenheit hätte ich da noch so einiges.... :teufel: :teufel:

  • In HH-Mitte wurde mal zur feierlichen Aktenverbrennung im Innenhof eingeladen. Da hätte man gleich einige Gesetze draufpacken können. Fristablauf leider am 1.4. :wechlach:

  • Zitat von Erzett

    Fristablauf leider am 1.4. :wechlach:



    Immerhin ist das Datum passend, denn die von mir zur Aussonderung vorgesehenen Gesetze stammen augenscheinlich alle von diesem Tag. :teufel:

  • Aus der obigen Pressemitteilung fand ich folgenden Satz bemerkenswert:

    "Wenn die Richter - wovon ich ausgehe - von dieser Möglichkeit der Übertragung in der überwiegenden Zahl der Fälle Gebrauch machen, wird dies automatisch zu einer Vereinheitlichung der Rechtsanwendung führen."

    Soll es jetzt im Ermessen des Richters liegen, ob er überträgt, oder was?

  • Eine Übertragung der PKH-Vorprüfung auf den Rpfl ist gem. § 20 Nr. 4 a RpflG bereits jetzt im Einzelfall möglich.

    Leider ist hier der Einzelfall die Regel. Es ist aber bekannt, dass die Ermittlung durch Rpfls genauer ist, als die durch Richter.

    Ich finde es erstaunlich, dass eine Berufsgruppe es mit den Gesetzen/Verwaltungsvorschriften/Rechtsprechung nicht so genau nimmt und ihr das dann weggenommen wird.

    Vielleicht sollte ich auch mal nicht so genau sein ? Wer böses dabei denkt, könnte jetzt einwenden, dass mir die PKH-Liquis ja schon abgenommen sind :teufel:

  • wieder mal ne ätzaufgabe, wozu die richter keine lust haben...

    ... wobei die tiefe kenntnis des ZP 1 sicher auch keine allzu juristische aufgabe ist.

  • Zitat von oL

    wieder mal ne ätzaufgabe, wozu die richter keine lust haben...



    Da gebe ich Dir sogar Recht. Der Geschmack, dass der Rpfl. wieder einmal Handlanger-Arbeit verrichten soll, ist unverkennbar.
    Nach meinem Dafürhalten ist das ganze Werk ein Fall für die berüchtigte Tonne!

  • Für die Rechtspfleger bedeutet diese Änderung wohl, dass sie den "Haushaltswächter" spielen dürfen, weil wohl der Rechtspfleger die wirtschaftlichen Verhältnisse für den Richter "vorprüfen" soll.

    Ich habe aber volles Vertrauen in das Können der Richter. Jeder Richter ist in der Lage die wirtschaftlichen Verhältnisse selbst zu prüfen. Das Aufspalten der PKH in 1. Prüfung der Erfolgsaussicht und 2. wirtschaftliche Verhältnisse verursacht mehr Aktenumlauf, mehr Bürokratie und mehr Personalaufwand auf Staatsseite (und natürlich mehr Ärger!).

    Der jeweilige Entscheidungsträger sollte daher die Erfolgsaussichten und die wirtschaftlichen Verhältnisse in seinem Entscheidungsbereich selbst prüfen.

    Gegenvorschlag: Einfach die PKH-Gebühren herabsetzen.

  • Kurt: Wir machen hier schon die PKH-Vorprüfung. Mehrarbeit durch die Aufsplittung Bedürftigkeit/Erfolgsaussicht ist nicht festzustellen.

    Aber: Ich denke, die Richter können das auch selber machen. Außerdem sind machne Sachen mal eben schnell in der Sitzung zu Protokoll genommen. Ich darf mir stattdessen die Finger wund schreiben.

    Nur, es ist eine Scheißarbeit, immer wieder der gleiche Quatsch und die gleichen blöden (natürlich untauglichen :D ) Versuche, die Landeskasse zu bescheissen, macht natürlich auf Dauer niemanden Spass. Da sind die höhren Gehaltsklassen mit entsprechender Lobby natürlich froh, das loszuwerden.....

  • Vorprüfung in PKH-Sachen? - Noch nie gehört.


    [FONT=verdana,geneva]Kieler SPD-Justizminister will
    Prozesskostenhilfe drastisch beschneiden[/FONT]

    [FONT=verdana,geneva][/FONT]
    [FONT=verdana,geneva]Vor dem Hintergrund leer gefegter Kassen will Schleswig-Holsteins Justizminister Uwe Döring das Recht auf Prozesskostenhilfe – das frühere „Armenrecht“ – drastisch zusammen streichen. Bisher bekommt Prozesskostenhilfe, wer als Alleinstehender höchstens netto über 750,- Euro im Monat verfügt. Jetzt hat Uwe Döring zusammen mit einigen christdemokratischen Kollegen eine Bundesratsinitiative eingebracht. Nur wer höchstens über 450,- Euro verfügt und somit von Sozialhilfe lebt, soll noch Prozesskostenhilfe bekommen. Hintergrund dieses Vorhabens sind angeblich die in den vergangenen Jahren drastisch gestiegenen Aufwendungen.[/FONT]

    Weiterlesen und Quelle: LinksZeitung vom 06.05.2006

  • "PKH drastisch beschneiden" so ein quatsch. im rechtsstaat muss der rechtsweg auch weniger begüterten offen stehen, sonst kann man ihn vergessen.

    was die tätigkeit des rpfl. bei der vorprüfung betrifft: sicher eine ätzarbeit, aber "könnte der richter auch selbst machen" halte ich nicht für ein argument. denn die übertragenen rpfl.-aufgaben sind ja eh originär richteraufgaben, die könnte natürlich auch alle der richter selbst machen. nur gäbs dann keine rpfl.

    der rpfl. ist (schon immer) als organ ins richterliche verfahren eingebunden. ich wundere mich, dass neuerdings so eine eigensicht sich breit macht, wonach der rpfl. meint, er sei ein ganz eigenes organ, das mit dem richter nichts zu tun haben braucht. und bloss auch keine zuarbeit, da unwürdig. das passt m. E. weder zum historisch gewachsenen berufsbild des rpfl. noch zur realität eines aufgabenbereichs aus zusammengeschusterten richter- und sonstigen aufgaben. ich denke, der rpfl. tut gut daran, verstärkt (auch solche) aufgaben im zivilgerichtlichen bereich zu übernehmen, wenns ihn jenseits von FGG auch in ein paar jahren noch geben soll.

  • Kurt: Personal ??? Du scheinst noch nicht sehr lange im öD zu sein.

    Kai: Wird bei der ordentlichen auch nicht so häufig gemacht, hier in NRW bei den ArbGs fast üblich.

    @oL: Es soll niemand in seinen Rechten beschnitten werden. Aber es darf auch niemand besser gestellt werden, weil er ja ohne Kostenrisiko klagen kann. Oder ich nehme einen Anwalt, ob das erforderlich ist, oder nicht, ist egal, ich muss ja nix zahlen. Da müsste wesentlich genauer hingeguckt werden.

    Klar, macht der Rpfl maches, was früher der Richter machte. Aber bevor ich hier viel schreibe, aufforder, mit EB mahne, fragt der Richter einmal in der Sitzung: Sind Sie rechtschutzversichert, nimmt die Antwort auf und fertig.

    Falls du jetzt auf eine Zusammenarbeit abstellst: Die ist nicht gegeben. Es ist ja so herrlich bequem einen anderen machen zu lassen.

  • Die Herabsetzung der Einkommensgrenzen ist der falsche Weg. Eine gründlichere Prüfung des möglichen Erfolgs viel sinnvoller. So kann im PKH-Prüfungsverfahren schon abgeklopft werden, ob die Sache überhaupt Erfolgsaussicht hat. Und das kann doch durchaus im Sinn der Beteiligten sein.

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