Hallo!
Ich habe da mal folgendes Problem.
Der Erblasser hat ein eigenhändiges (an sich formwirksames) Testament hinterlassen. Leider ist das Original nicht auffindbar gewesen, so dass der (testamentarische und auch gesetzliche) Erbe die sich in seinem Besitz befindende Kopie abgeliefert hat.
Laut Richter sollte das Testament (in Kopie) eröffnet werden.
Nun meine Frage: tritt hier testamentarische oder gesetzliche Erbfolge ein?
Also ich denke ja, dass das Testament maßgebend für die Erbfolge ist, kann mich jedoch auch riesig täuschen...
Vielen Dank schonmal im Voraus!