Hallo,
kann man, wenn eine Beklagtenfirma in Japan ansässig ist, die Zustellung der Klage in Deutschland durch das Gericht veranlassen, wenn bekannt ist, dass diese Firma an einem bestimmten Tag an einem bestimmten Ort in Deutschland ist?
Klage gegen Chinesische Firma
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Anton79 -
19. Dezember 2007 um 12:40
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Ja, das müßte gehen. Bei uns werden z.B. einstweilige Verfügungen durch einen besonderen Wachtmeister auf den Messen zugestellt, dann sollte das mit der Klage auch so gehen.
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Ja, das müßte gehen. Bei uns werden z.B. einstweilige Verfügungen durch einen besonderen Wachtmeister auf den Messen zugestellt, dann sollte das mit der Klage auch so gehen.
Ist denn überhaupt sichergestellt, dass die Personen, die auf der Messe auftauchen, die betreffenden Unternehmen vertreten dürfen? Ich kann ja schlecht die Zustellung an einen x-beliebigen Angestellten bewirken -
Ja, das müßte gehen. Bei uns werden z.B. einstweilige Verfügungen durch einen besonderen Wachtmeister auf den Messen zugestellt, dann sollte das mit der Klage auch so gehen.
Ist denn überhaupt sichergestellt, dass die Personen, die auf der Messe auftauchen, die betreffenden Unternehmen vertreten dürfen? Ich kann ja schlecht die Zustellung an einen x-beliebigen Angestellten bewirken
Diese Frage würde ich mir auch stellen, woher soll der Gerichtswachtmeister das wissen? -
Da würde ich mich ebenfalls nicht drauf verlassen wollen - bei unserem Gericht ist das vor Urzeiten schon mal in die Hose gegangen.
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Wie das in der praktischen Umsetzung aussieht, weiß ich natürlich nicht - ich verfüge das ja nur, wenn zB ein KfB auf der Messe zugestellt werden muß. Aber bis jetzt gabs noch keine Beschwerden.
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Mh, chinesische Firma mit Sitz in Japan auf deutschen Messen ?
Da ich nicht wüsste, ob ich nach Japan oder nach China zustellen sollte, würde ich es mit Wachtmeister auf der Messe versuchen.
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