Hallo, ich hab da auch mal ein Problem:
habe hier einen Antrag einer Betriebskrankenkasse auf Erteilung einer "Rechtsfolgeklausel".
Die BKK 1 hat sich mit der BKK 2 nach § 150 SBG V vereinigt.
Die Titel (ein Urteil und ein KFB) sind von der BKK 2, der Name von der aktuellen BKK ist aber identisch mit der BKK 1.
Als Nachweis ist der Genehmigungsbescheid des Bundesversicherungsamtes als Kopie beigefügt.
Muss da jetzt nur ein klarstellender Klauselvermerk ran, oder muss ich da eine Rechtsnachfolgeklausel fertigen ??
Rechtsnachfolgeklausel oder klarstellender Vermerk ?
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matthiasr -
3. Januar 2008 um 10:43
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Ich habe bei den BKK's immer eine Rechtsnachfolgeklausel gemacht.
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Ich würde da auch eine Rechtsnachfolgeklausel machen. Aber mir würde eine einfache Kopie des Genehmigungsbescheids nicht ausreichen, das muß schon in der Form des § 727 ZPO nachgewiesen werden.
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Ich würde da auch eine Rechtsnachfolgeklausel machen. Aber mir würde eine einfache Kopie des Genehmigungsbescheids nicht ausreichen, das muß schon in der Form des § 727 ZPO nachgewiesen werden.
Dem schließe ich mich an. -
Nach § 144 Abs. 4 SGB V bilden die zusammengeschlossenen BKKs eine neue Rechtspersönlichkeit.
Mir würde als Nachweis gem. § 727 ZPO eine unterschriebene und gesiegelte Rechtsnachfolgebestätigung der neuen BKK ausreichen. -
Aha
nun weiß ich mehr
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