... wobei das natürlich schwieriger ist festzustellen, wenn der Bericht nicht kommt heisst das ja noch lange nicht das die Inbesitznahme noch nicht erfolgt ist.
Der Inbesitznahmebericht sollte allerdings schon zeitnah nach Inbesitznahme erfolgen, was bei uns auch üblich ist.
Nichts anderes habe ich gesagt.
Wenn aber "bloss" der Inbesitznahmebericht nicht kommt gibts "nur" Ärger mit dem Gericht. Wenn nicht mal die Inbesitznahme erfolgt ist - und 3 Monate sind da viiiiiiiiiiiel zu lang - gibts auch Ärger und zwar teuren Ärger mit dem Gläubiger.
Im übrigen kommt das hier auch nicht vor. Unsre Verwalter gehorchen aufs Wort. Witzig: Die Insolvenzrechtspfleger müssen dauernd mahnen das ihre Berichte kommen bei uns klappt das wie am Schnürchen obwohl es vielfach die gleichen Verwalter sind. Ein Schelm der arges dabei denkt.