Hallo,
habe folgenden Fall vorliegen:
Durch ZVG ist ein Wohnrecht (Abt. II / 1) erloschen, Erlös sollte an den Berechtigten B gehen, dieser tritt am 21.5.07 (Versteigerungstermin) ab an Herrn J. Auszahlungen erfolgen iHv ca. 3.000 € vierteljährlich an Herrn J.
Herr B erschien nun bei mir, und sagte wörtlich: "Ich verzichte auf alle Erlöse aus dem Recht II / 1, behandeln Sie mich so, als sei ich tot!"
Soll heißen: der zustehende Erlös soll nur noch dem Herrn J zufließen.
Ist das überhaupt möglich?
Ich denke nein, bezugnehmend auf BGH, V ZR 55/62, wo es heißt:
LS:
"Solange eine Hypothek besteht, kann nur sie, nicht aber, auch nicht
bedingt, ein Anspr auf den ihr zuzuteilenden Anteil am
Versteigerungserlös abgetreten werden (RG JW 1933, 2764)." [...]
Kollegen sind hier teilweise meiner, teilweise anderer Meinung...
Wie seht ihr das?