Vereinsname mit Plus im Kreis zulässig ?

  • Ich hänge mich hier nochmal mit dran.

    Ein Verein möchte sich B-Stadt Initiative für L* T* (b{u}ilt) e.V. nennen.

    Als ich die Bezeichnung in der Klammer sah, war mein erster Gedanke, das geht nicht, {u} dürfte ein Bildzeichen sein. Nach weiteren Überlegungen bin ich allerdings zu dem Schluss gekommen, dass doch auch die geschweifte Klammer einfach nur ein Satzzeichen ist, das nicht ausgesprochen wird und grundsätzlich möglich ist. So ist ja auch der Zusatz als "built" aussprechbar. Vielleicht könnte die geschweifte Klammer aber auch als besondere graphische Gestaltung gesehen werden, an die das Registergericht nicht gebunden ist und müsste daher nicht mit eingetragen werden. Wobei das "u" wohl schon besonders hervorgehoben sein soll, da die restlichen Buchstaben allein ja die Abkürzung des Namens darstellen.

    Ich drehe mich bei meinen Überlegungen total im Kreis und würde mich einfach über Meinungen freuen.

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