Formulierung Auflassung

  • Das würde dann heißen, dass das Grundbuch nie berichtigt werden kann, weil
    a) sämtliche eingereichte Urkunden nicht eindeutig die Grundbuchunrichtigkeit ergeben (Personenidentität GbR/KG fragwürdig) und somit Berichtigung aufgrund Unrichtigkeitsnachweis nicht möglich ist.
    b) weil die vom Notar im Entwurf eingereichte Berichtigungsbewilligung auch auf eine dritte Person Bezug nimmt, die nie Gesellschafterin der GbR war, aber bei der Umwandlung immer wieder auftaucht und sich somit auch durch die Berichtigungsbewilligung keine Personenidentität ergibt.

    Welcher Weg außer der Auflassung bleibt mir dann noch?
    Wahrscheinlich nur der Wechsel zu einem Sachbearbeiter, der anderer Ansicht ist als ich und mein Vorgänger.

  • Wieso suchst DU nach Auswegen? Das Ding haben doch die Antragssteller und der Notar vermurkst, da sollen die es auch wieder bereinigen.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Im Rahmen der Umwandlung kann durchaus einer neuer Gesellschafter durch Eintritt hinzugekommen sein. Wenn also alle Gesellschafter der GbR und der KG (auch der neue Gesellschafter) in einer Berichtigungsbewilligung die Unrichtigkeit sauber darlegen und mir ein amtlicher Auszug aus dem KG-Register vorliegt, würde ich eintragen.

    Vielleicht ergibt sich aus der Anmeldung der KG zum HR noch etwas. In diesem Fällen stelle ich in einer Art Vorbemerkung zur HR-Anmeldung die Umwandlung immer kurz dar.

  • Sehe ich wie Chris_A. Wenn alles mit rechten Dingen zugegangen ist, kann es ja nicht so schwer sein, das Auftauchen dieses Dritten im Gesellschafterbestand plausibel zu erklären und alsdann die Berichtigung des Grundbuchs in zulässiger Art zu bewirken. Andernfalls entsteht nämlich irgendwie der Eindruck, dass da irgendwas vertuscht oder nicht allzu genau beleuchtet werden soll, und dazu musst Du Dich nicht hergeben, da müssen sich die Leute schon selbst etwas einfallen lassen.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Ich würde den Antrag zurückweisen. Weder liegt eine wirksame Auflassung vor noch nach den gemachten Angaben eine Berichtigungsbewilligung (durch die richtigen Personen).
    Was der Notar will, stört mich nicht. Der Fall ist dann vom Tisch. Möge - nach einer Beschwerde - das Landgericht entscheiden. Die halten Sie eh für klüger :teufel:.

  • Der Sachverhalt ist hier nur vereinfacht dargestellt. Leider ist er in der Realität noch viiiieeeel komplizierter. Und glaubt mir, Unrichtigkeitsnachweise und Berichtigungsbewilligung sind für eine Berichtigung auf die KG unbrauchbar (auch wenn ihr euch das nicht vorstellen könnt). Da die Gesellschafter aber die KG im Grundbuch haben wollen, erfolgte Auflassung mit unglücklicher Formulierung, wenn man das (#1)überhaupt als Auflassung ansehen kann.

  • Also wenn das so ist und die Beteiligten keine richtige Auflassung einreichen wollen, würde ich zurückweisen. Wie gesagt: Ich sehe das wie rainermdvZ.

    Um uns die möglichen steuerrechtlichen Hintergründe zu erläutern, die dazu führen, dass die Beteiligten bislang keine richtige Auflassung eingereicht haben, müsste sich juris mal wieder melden.

    Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören.

  • Der Sachverhalt ist hier nur vereinfacht dargestellt. Leider ist er in der Realität noch viiiieeeel komplizierter. Und glaubt mir, Unrichtigkeitsnachweise und Berichtigungsbewilligung sind für eine Berichtigung auf die KG unbrauchbar (auch wenn ihr euch das nicht vorstellen könnt).

    Ich kann mir eine ganze Menge in Bezug auf BGB-Gesellschaften vorstellen. Aber ohne vernünftigen Sachverhalt kann ich keine Lösungen anbieten. Wenn Deiner Meinung nach eine Umwandlung der Eigentümerin in die KG nicht belegt ist, ist das Grundbuch weiterhin richtig und Du kannst die Anträge nur zurückweisen.

  • Ich klinke mich mal ein.

    Hab den Fall, dass das Grundbuch berichtigt werden soll aufgrund Formwechsels von GmbH in KG!

    Fordert ihr hierfür eine UB an?!

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