Aber Du kannst die gewollte (und auch sinnvolle) dynamisierte Festsetzung nicht auf Kosten der Klarheit machen. Denke bitte daran, dass die Anordnung auch von einem Drittschuldner verstanden werden muss (oder zumindest sollte), der relativ unbedarft ist. Meist wird die bestehende Unsicherheit doch durch Rückfragen bei dem Gläubigervertreter auszuräumen versucht.
Deswegen halte ich die Idee aus #40, 41 für gar nicht schlecht.