Ich habe das jetzt so verstanden, dass man für die Verfügung über das Geld nur eine Genehmigung braucht, wenn das Guthaben 3.000,01 € beträgt.
Also wenn auf Girokonto 3.000,00 € dann keine Genehmigung für die Auflösung.
Ich werde mit solchen Anträgen bald überschüttet, da viele Berufsbetreuer sich mit einer Bank angelegt haben und wechseln wollen.
So wie ich es verstanden habe, kommt eine Genehmigung für die Auflösung nie in Betracht mangels Erfordernis, nur für die vorherige Abhebung/Überweisung des auf dem Girokonto befindlichen Betrages. Hier gilt natürlich eine Genehmigungsfreiheit bei einem Guthaben < 3.000,- EUR.