Ich hatte dem Notar geschrieben.
Jetzt argumentiert er u.a. damit, dass
a) es für das Grundbuchamt nicht sicher erkennbar ist, dass die Forderung, die der Hypothek zugrunde liegt, mit Zahlung des Ablösebetrags getilgt wird und
b) bei Tilgung durch einen Dritten nicht unbedingt eine Eigentümergrundschuld entstehen würde.