Grundbuch Blatt 1
Erbbaurecht für 99 Jahre ab 01.01.2006
Eigentümer: Karlchen
Belastungen:
Abt. II
Erbbauzins 1.000,00 Euro
Vorkaufsrecht für Eigentümer des Grundstücks
Abt. III
keine Belastungen
Grundbuch Blatt 2
Erbbaurecht für 99 Jahre ab 01.01.2006
Eigentümer: Karlchen
Belastungen:
Abt. II
Erbbauzins 500,00 Euro
Vorkaufsrecht für Eigentümer des Grundstücks
Abt. III
keine Belastungen
Diese beiden Erbbaurechte sollen nun vereinigt werden.
Hinsichtlich der Erbbauzinsen und der Vorkaufsrechte wurde in der notariellen Urkunde nichts gesagt.
Wie sehen die Eintragungstexte im Grundbuch aus?
Vereinigung 2 Erbbaurechte zu einem Gesamterbbaurecht
-
Mottenkugel -
13. März 2008 um 20:07
-
-
Siehe hier
-
Leider löst das noch nicht mein Problem.
Hinsichtlich der in den Erbbaugrundbüchern eingetragenen Erbbauzinsen sowie Vorkaufsrechte ist in der notariellen Urkunde nichts gesagt.
Können diese Rechte jeweils übernommen werden?
Wie eintragen - unter Berücksichtigung der Rangverhältnisse -? -
Die bisherigen Belastungen bleiben auch nach der Vereinigung auf den bisherigen Bestandteilen des vereinigten Erbbaurechts bestehen.
Du überträgst zunächst das Erbbaurecht von Blatt 1 auf Blatt 2 und trägst es unter Nr. 2 im Bestandsverzeichnis ein. Dann überträgst Du alle Rechte vom Blatt 1 auf das Blatt 2 und achtest darauf, dass jeweils in Spalte 2 von Abt. II bzw. Abt. III auf das Erbbaurecht im Bestandsverzeichnis Nr. 2 verwiesen wird. Rangprobleme mit den schon eingetragenen Rechten, die auf dem Erbbaurecht 1 lasten hast Du nicht, da die Rechte unterschiedliche Gegenstände belasten.
Dann vereinigst Du Bestand Nr 1 mit Bestand Nr. 2 und trägst ihn unter Nr. 3 neu ein. In Abteilung II und III musst Du nun nichts eintragen, da sich die jeweiligen Belastungsgegenstände vollständig aus dem Bestandsverzeichnis ergeben.
-
Die bisherigen Belastungen bleiben auch nach der Vereinigung auf den bisherigen Bestandteilen des vereinigten Erbbaurechts bestehen.
Du überträgst zunächst das Erbbaurecht von Blatt 1 auf Blatt 2 und trägst es unter Nr. 2 im Bestandsverzeichnis ein. Dann überträgst Du alle Rechte vom Blatt 1 auf das Blatt 2 und achtest darauf, dass jeweils in Spalte 2 von Abt. II bzw. Abt. III auf das Erbbaurecht im Bestandsverzeichnis Nr. 2 verwiesen wird. Rangprobleme mit den schon eingetragenen Rechten, die auf dem Erbbaurecht 1 lasten hast Du nicht, da die Rechte unterschiedliche Gegenstände belasten.
Dann vereinigst Du Bestand Nr 1 mit Bestand Nr. 2 und trägst ihn unter Nr. 3 neu ein. In Abteilung II und III musst Du nun nichts eintragen, da sich die jeweiligen Belastungsgegenstände vollständig aus dem Bestandsverzeichnis ergeben.
Man muss aber zumindest in Sp. 2 den neuen Belastungsgegenstand mit Nr. 3 bezeichnen.
Dann ergeben sich aber neue Rangverhältnisse.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!