Hallo,
habe hier den Antrag eines Klägers auf Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung von Urteil und KfB.
Begründung: Die ersten Ausfertigungen hat er schon, aber diese sind bei der Gerichtsvollzieherin und das Verfahren zieht sich dort in die Länge. Nun hat er den Arbeitgeber ausfindig gemacht und möchte da auch vollstrecken.
Wird in so einem Fall eine zweite vollstreckbare Ausfertigung erteilt?
Ich hatte noch nie so einen Fall.
Vielen Dank, Gruß
sonne