Hi ihr lieben, ich hoffe ihr könnt mir helfen:), muss ein referat erarbeiten,hab super viele Blätter hier rumfliegen,aber so richtig blick ich nicht durch...
ist die grundschuld nur durchsetzbar wenn die gesicherte forderung besteht/fällig ist, welche voraussetzungen müssen für den gutgläubigen erwerb vorliegen...gibt es da unterschiedliche auffassungen/rechtssprechungen zu... und gibt es zu diesem Thema aktuelle Gesetzesinitiativen??
bedanke mich schon mal im voraus für mögliche anregungen;)