Hallo,
ein Verein möchte die Satzung ändern, und zwar bzgl. d. Vorstands. Bislang waren Vorstand i.S.d. § 26 BGB:
a) der 1. Vors.,
b) der 2. Vors.
c) der Schriftführer
d) der Kassierer.
Je zwei vertreten gemeinsam.
Jetzt sollen diese Posten abgeschafft werden und ein "Vorstandsteam" aus 5 Leuten - ohne Posten - den vertretungsber. Vorstand gem. § 26 BGB stellen. Der Vorstand soll aus 5 Personen bestehen, alle 5 also auch vertretungsberechtigt sein, jeweils 2 gemeinsam.
Hättet ihr dagegen Bedenken, ein solches "Vorstadsteam" einzutragen?
Vorstands"team"?
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bayernmichbeck -
24. April 2008 um 16:57
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Grundsätzlich nicht. Der Name des Kindes ist unterrangig, wenn die Vertretungsregelung und die Anzahl der Mitglieder im Organ klar ist.
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Meistens gibt es so etwas doch bei Lehrer-Elternvereinen. Wenn ich mich recht erinnere, war das gar nicht mal so selten.
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In meinem Beritt war so etwas eher die große Ausnahme. Es ist aber egal, ob sich der VS Team, Großmeister, Chefbüttel oder Häuptling nennt. Wenn die Struktur des VS klar und eindeutig ist, sehe ich keinen Hinderungsgrund bezüglich der Eintragung.
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Zunächst sollten es 8 Vorstandsmitglieder sein, 5 davon vertretungsberechtigt - aber das erschien mir zu undurchsichtig... jetzt sollen es 5 sein, und eben diese 5 Vorstand gem. § 26 BGB - das ist m.E. in Ordnung und auch eintragungsfähig, hatte einen solchen Fall nur noch nicht, deswegen habe ich mal nachgehört
13: von deinen "Posten" kamen mir bislang nur die Großmeister oder Stuhlmeister unter (oder wie die sich auch immer nennen...) - die haben ihren Sitz nur 20m weiter...:)
Schönen Abend noch!!! -
Die Stuhlmeister haben wir allerdings bei uns auch...
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Ich hoffe, die sitzen da ohne Schwerter.
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Jetzt musste ich erstmal nachschauen, was denn ein Meister vom Stuhl ist.
Zur Ausgangsfrage:
Der Name des Kindes ist unterrangig, wenn die Vertretungsregelung und die Anzahl der Mitglieder im Organ klar ist.
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Diese Vorstandsregelung (Meist nennen sie sich: Gremium) kommt hier bei uns immer öfter bei den mittleren und großen Sportvereinen, weil keiner mehr den 1. Vorsitzenden machen will.
Ich empfehle dann immer, einfach die Satzung so zu ändern, dass kein 1. Vorsitzender mehr zu wählen ist. Das klappt dann ganz gut. -
die Idee des Vorstandsteams ohne Posten ist doch spitze:)
früher hätte ja z.B. wenn der 1. mit dem 2. Vorsitzenden ihre Ämter tauschen das auch zum VR angemeldet werden müssen, sowas entfällt jetzt da zu einer Person eben kein besonderer Posten mehr vergeben ist und jeder nur unter "Vorstandsmitglied" eingetragen ist
von mir aus könnte das jeder Verein so machen:daumenrau -
Richtig, das ist der angenehme Ausfluss aus solch einer postenneutralen VS-Bestellung. Leider spricht sich das nur sehr langsam herum und die Panik vor dem Posten 1. Vors. nimmt auch nicht ab.
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Jetzt musste ich erstmal nachschauen, was denn ein Meister vom Stuhl ist.
Zur Ausgangsfrage:Der Name des Kindes ist unterrangig, wenn die Vertretungsregelung und die Anzahl der Mitglieder im Organ klar ist.
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