Hat jemand etwas Ahnnung vom Darlehensrecht, § 488 BGB?
Habe hier ein Schriftstück, eine Vereinbarung zwischen Vater und Sohn: "Ich gewähre meinem Sohn hiermit ein zinsloses Darlehen in folgenden Raten:
1. Rate. Dezember 2003 :5.000 €
2. Rate Januar 2004 : 1.000 €
3. Rate Februrar 2004: 500 € .... "
und so weiter und so fort! Bis zum Jahre 2007.
Es ergibt sich ein Gesamtbetrag von ca 18.000 €
Von Kündigung und Fälligkeit steht kein Wort drin.
Der Vater hat den Anspruch nun an einen Dritten abgetreten, der den Sohn nun zur Zahlung auffordert.
Kann Rückzahlung denn überhaupt verlangt werden ohne Kündigung?
Die Zahlungen aus den Jahren 2003 und 2004 wären dann auch noch nicht verjährt, wenn die Kündigung erst im Jahre 2008 erfolgte.
Beruft man sich auf die einzelnen Raten und konstruiert aus dem Ganzen mehrere Darlehensverträge mit sofortiger Rückzahulngspflicht, so wären die Ansprüche ab 2005 verjährt. sicher aber zu weit hergeholt.......