Lacht mich jetzt bitte nicht aus...
Eine Frau hat einen Hund, der allerdings auf ihren geschiedenen Ehemann gemeldet ist, welcher in einer zu kleinen Wohnung lebt, als dass er den Hund zu sich nehmen könne, weshalb sie ihn versorgt. Er zahlt zwar die Hundesteuer, sie jedoch will Beratungshilfe, um Unterhalt für den Hund geltend zu machen... angeblich will er ihn nicht auf sie ummelden, Hund verkaufen will sie nicht...
Hilfe...
Unterhaltskosten für Haustier
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sorry, *tränenwisch*
Unglaublich, worüber die Leute sich streiten...
Zum Fall: Ich würde hier BerH gewähren, denn die Dame bedarf offensichtlich einer rechtlichen Beratung durch einen auf Hundeunterhaltsrecht spezialisierten Anwalt *pruuust*
Wenn die Voraussetzungen da wären, würd ich bewilligen. Mutwillig erscheint mir das nach deiner Fallschilderung nicht zu sein. -
hab mal in juris gekramt:
Leitsatz
[Blockierte Grafik: http://www.juris.testa-de.net/jportal/jp_js1_p/img/prodjur/lay/1px_tr.gif]1. Verlangt ein Ehegatte vom anderen als Unterhalt eine laufende Zahlung für die Kosten einer Hundehaltung, so ist das Familiengericht zuständig.
2. Die Aufwendungen für einen Hund können zum Unterhaltsbedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen gehören, sind aber in der Regel in der Unterhaltsquote des verfügbaren Einkommens enthalten.
das ganze stammt vom OLG Düsseldorf.
demnach sollte auch ein beratungshilfeschein ohne probleme drin sein, allerdings durch das FAMILIENGERICHT ;D
gruss -
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Deine Fälle haben richtigen Unterhaltungswert...;)
Schon mal dran gedacht, diese (in Buchform) zu veröffentlichen...???
Ich mein, so als Zubrot zu den nicht gerade üppigen Bezügen...:D -
Da kann ich noch einen beisteuern:
Antrag auf Kontofreigabe auch unter Berücksichtung der Verpflegungskosten für einen Hund (kein Witz!). -
@ evangeline: gute Idee... "Die Auswirkungen der Einführung des BerHG auf das Anspruchsdenken der Menschen und die geistige Gesundheit der Rechtspfleger" written by ich...
@ all: Seht's doch mal so, gäbs solche Leute nicht, wär die Hälfte von uns arbeitslos...
@ RüRö: Versteh ich das richtig, sollte zwischen den beiden schon eine Unterhaltssache gelaufen sein, in der der Hund ( unter welchen kranken Umständen auch immer ) berücksichtigt wurde, kann ich ablehnen. Sollte dies aber nicht der Fall sein, kann ich wenigstens den Grund der anwaltlichen Beratung als "Unterhaltsabänderung" bezeichnen und steh dafür nicht wie'n Depp da ? -
Genau so würd ich es machen.
Wenns ne Geschäftsprüfung gibt, haben die wenigstens erst was zu lachen wenn se richtig reingucken.
Aber viel mehr würde ich gern das Gesicht des Anwalts sehen zu dem Die Dame geht und ihr "Unterhaltsproblem" darlegt, natürlich unter Vorlage des Beratungshilfescheins Würd mich nicht wundern wenn der sich erst mal bei Dir rückversichert ob der Schein echt ist:D -
Hatte auch mal was mit Hund:
Räumungsschutzantrag. Der Schuldner lebte schon in einer neuen Wohnung, in der aber keine Hunde erlaubt waren, der Hund jedoch in der zu räumenden Wohnung. Daher ist Räumungsschutz zu gewähren
Musste den Antrag zähneknischend aufnehmen. :binsauer. Aber die Entscheidung fiel mir leicht... -
Zitat von Clau
Hatte auch mal was mit Hund:
hmmm,halte ich aber für seeehr bedenklich
markus: ich hätts nicht besser sagen können
btw: ich als hundebesitzer finde das gut, auch wenns komisch anmuten mag. ein hund kostet im zweifelsfall ne stange geld fürn unterhalt, warum soll es keine gesetzliche regelung dafür geben dass beide "elternteile" dafür sorgen, man hat ihn sich schliesslich auch gemeinsam angeschafft.
ist schliesslich der beste freund des menschen, dass muss einem schon mal was wert sein -
Wie ist denn die Entscheidung des OLG Düsseldorf mit § 90a S. 3 BGB vereinbar ?
Sachen gibts ...
P.S.: Nein, ich habe keinen Hund. -
@ bishop: Vielleicht müsste mans ja so betrachten, dass der Hund im Wege der Hausratsaufteilung abzuhandeln ist, daher nimmt das OLG vielleicht sogar die Auffassung, dass wenn der Hund gerade nicht "aufgeteilt" wird, dass einer ihn behält und der andere dafür zahlen soll...
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