Hallo in die Runde,
kann jemand mir einen Tipp geben zu folgendem Sachverhalt:
Eigentümer einer ETW verstirbt und wird beerbt von seiner Ehefrau. Sie hat einen Erbschein (setzen wir das mal voraus). Sie lässt sich aber nicht als Eigentümerin der Wohnung eintragen. Die Eigentümergemeinschaft verfügt über einen Titel und möchte daraus vollstrecken, am liebsten durch Eintragung einer Zwangshypothek im Wohnungsgrundbuch. Die Wohnung ist nämlich noch völlig unbelastet.
Ich meine, dass diese Maßnahme der ZV nicht möglich ist, da die Schuldnerin nicht als Eigentümerin im Wohnungs-GB eingetragen ist. Stimmt doch, oder?
Gibt es einen Weg, doch noch ins GB zu kommen?
Oder ist das eine Frage für den Erbrechtler?
Danke für Ihre Hilfe.
Beste Grüße
RA Simon