Guten Abend allerseits.
Bei uns gibt es zur Zeit kontroverse Diskussionen über das Vollstreckungsverbot.
Es geht um gelegte Pfändungen, wie z. B. Kontenpfändungen.
Die Frage ist: Muss die Pfändung ausgesetzt, also mehr oder weniger schlafen gelegt, werden oder muss sie komplett aufgehoben werden?
Das Problem bei einer Aussetzung wäre u.U,, wenn ein Gläubiger (der nichts von der Eröffnung der Inso weiß, eine Pfändung legt. In diesem Falle würde unsere Pfändung wieder zum Leben erweckt mit allen daraus resultierenden Konsequenzen.
Die Pfändungsaufhebung hätte den Nachteil, dass im Falle der vorgezogenen Aufhebung, z.B. mangels kostendeckender Masse, wir in die Röhre schuen würden, weil ggfls. andere Gläubiger schneller sind.
Kann mir bitte jemand helfen, damit der Streit beendet werden kann?