Erhöhungsgebühr für Minderjährige SGBII-Bezieher

  • Streite mich gerade bei der Festsetzung über dieses Thema, bei dem ich mich zunächst auf den Standpunkt gestellt hatte, dass ein 15jähriger ggb. den Sozialbehörden keinen eigenen Anspruch hat, sondern lediglich die Kindesmutter (die sich wegen Nichtübernahme (bzw. nur Teilübernahme) der Miete an einen RA gewandt hatte).

    Weiteres Argument könnte sein, dass der Mietvertrag schließlich nur auf die Antragstellerin, nicht aber den minderjährigen Sohn läuft.

    Entgegen gehalten wird mir, dass Minderjährige gem. § 28 SGB II sehr wohl eigene Ansprüche hätten - Meinungen dazu?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!