Aufgebot zur Abtretung

  • Hier handelt sich um ein Aufgebotsverfahren über einen GS-Brief, welches nicht zur Löschung sondern zur Abtretung der GS durchgeführt werden soll.
    Daher kann/will man mir auch keine Löschungsbewillung des GL vorlegen.
    Ich habe irgendwie im Kopf, dass das so nicht geht. Ist ein solches Verfahren überhaupt möglich? Gibt es Literatur?

  • Ich wüsste nicht, wozu überhaupt allseits eine Löschungsbewilligung verlangt wird. Dies sieht das Gesetz auch gar nicht vor.

  • Wenn die Grundschuld noch valutiert, kann man schlecht eine Löschungsbewilligung verlangen. :D

    Du brauchst die "übliche Erklärung" des bisherigen Gläubigers und ich würde den Eigentümer im Verfahren zumindest beteiligen, ihm also den Antrag bzw. das Aufgebot zur Kenntnis geben.

  • Wenn die Grundschuld noch valutiert, kann man schlecht eine Löschungsbewilligung verlangen. :D

    Du brauchst die "übliche Erklärung" des bisherigen Gläubigers und ich würde den Eigentümer im Verfahren zumindest beteiligen, ihm also den Antrag bzw. das Aufgebot zur Kenntnis geben.





    :einermein:teufel:

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