Hier handelt sich um ein Aufgebotsverfahren über einen GS-Brief, welches nicht zur Löschung sondern zur Abtretung der GS durchgeführt werden soll.
Daher kann/will man mir auch keine Löschungsbewillung des GL vorlegen.
Ich habe irgendwie im Kopf, dass das so nicht geht. Ist ein solches Verfahren überhaupt möglich? Gibt es Literatur?
Aufgebot zur Abtretung
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kerry -
8. Juli 2008 um 11:45
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Ich wüsste nicht, wozu überhaupt allseits eine Löschungsbewilligung verlangt wird. Dies sieht das Gesetz auch gar nicht vor.
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Wenn die Grundschuld noch valutiert, kann man schlecht eine Löschungsbewilligung verlangen.
Du brauchst die "übliche Erklärung" des bisherigen Gläubigers und ich würde den Eigentümer im Verfahren zumindest beteiligen, ihm also den Antrag bzw. das Aufgebot zur Kenntnis geben. -
Eine Löschungsbewilligung ist nicht erforderlich.
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Wenn die Grundschuld noch valutiert, kann man schlecht eine Löschungsbewilligung verlangen.
Du brauchst die "übliche Erklärung" des bisherigen Gläubigers und ich würde den Eigentümer im Verfahren zumindest beteiligen, ihm also den Antrag bzw. das Aufgebot zur Kenntnis geben.
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