Erbausschlagung / Feststellung, ob Nachlass überschuldet

  • Hallo zusammen,

    ein RA beantragt nachträgliche BerH für Frau X, handelnd als Mutter für ihr mijä Kind Y. Gegenstand der Beratung s.o., es ging um die Fesstellung, ob der Nachlass überschuldet ist, und ob eine Erbausschlagung in Betracht kommt.
    Der Verstorbene ist der Kindesvater. Ob Kindesmutter & Kindesvater miteinander verheiratet waren, lässt sich dem Antrag nicht entnehmen.

    Bei einem Amtsgericht in einem anderen Bezirk wird die Nachlassakte geführt. Abgesehen davon, dass der SV extrem dünn geschildert ist und außer den genannten Angaben keine weiteren gemacht wurden, meine Frage:
    Zählt das nicht schon zu einem gerichtlichen Verfahren:gruebel: ? M.E. ja! Konnte dazu leider nichts finden... --> bis der Hinweis von advocatus diaboli kam ;o) :2danke

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