Hallo an diesem so gar nicht sommerlichen Mittwoch... Ich habe folgendes Problem:
Das Jugendamt teilte mit, dass die Kindesmutter verstorben ist. Deren 15-jähriger Sohn lebt seit Jahren bei den Eltern des Kindesvaters, der auch die elterliche Sorge innehat. Die Ehe der Eltern wurde vor vielen Jahren geschieden.
Dem Vater wurde ein VVZ übersandt. Irgendwann ist es auch zurück-gekommen mit folgenden Angaben: "Kind ist gesetzlicher Erbe, Erbschein wurde noch nicht beantragt, Nachlassvermögen nicht bekannt..."
Da schellen bei mir jetzt die Alarmglocken... (zurecht ?). Das Kind ist sehr wahrscheinlich Alleinerbe geworden (Ausschlagungsfrist längst abgelaufen), sodass ich schon gern über die Höhe des Nachlasses Bescheid wüsste.
Vom Vater zu verlangen, dass er jetzt einen Erbschein beantragen muss, halte ich aber für überspitzt, da er
a) mit seiner geschiedenen Frau sicher nicht mehr viel zu tun hatte und
die im ES-Verfahren erforderlichen Erklärungen über deren Familien-
verhältnisse sicher nicht abgeben kann und
b) er dann auch noch Kosten tragen müsste, obwohl am Ende dann
vielleicht kein Vermögen da war.
Meine Idee: Beim Jugendamt nachfragen, ob diese etwas über die familiäre und wirtschaftliche Lage der Mutter wissen. Falls von dort die Auskunft käme, dass sie vermögenslos gewesen sei, würde ich die Akte nach einem entsprechenden Vermerk schliessen.
Würdet Ihr das genauso sehen ? Vielen Dank schon mal im Voraus !