Hallo zusammen,
ich habe hier einen Antrag auf Einleitung des Aufgebotsverfahrens betreffend zweier Grundschuldbriefe. Beide Grundschulden haben denselben Gläubiger und belasten dasselbe Grundstück. Kann ich das in einem Aufgebot machen oder sind dies zwingend zwei Verfahren? Habe dazu leider nichts gefunden.
Danke und gruß
Comanda
Aufgebot mehrerer Grundschuldbriefe
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Comanda -
21. Juli 2008 um 10:52
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Warum soll das nicht in einem Verfahren gehen - also ich hätte damit überhaupt kein Problem . . . Du mußt doch auch bei einer Herausgabeklage nicht für jeden einzelnen Gegenstand eine Klage einreichen . . .
. . . und im Aufgebotsverfahren ist es doch weder bei der Veröffentlichung, noch im Ausschlußurteil unproblematisch, zwei GS-Briefe zu benennen, oder wieso hast Du Bedenken -
Hier ist auch § 147 ZPO entsprechend anzuwenden.
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Hier ist auch § 147 ZPO entsprechend anzuwenden.
genau, damit hast Du sogar noch eine gesetzliche Grundlage - die Sache ist also wasserdicht -
Also, ich habe das auch schon in einem Verfahren gemacht.
Hat geklappt!!! -
Verschoben in das zutreffende Subforum "Aufgebotssachen".
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(Mod.) -
Also, ich habe das auch schon in einem Verfahren gemacht.
Hat geklappt!!!
Danke euch! -
Derartiges habe ich ebenfalls schon in einer Akte abgewickelt.
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Jo. Auch wenn der Tenor sich dann irgendwann so anhört, dass man ihn nicht vorlesen möchte.
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