Aufgebot mehrerer Grundschuldbriefe

  • Hallo zusammen,

    ich habe hier einen Antrag auf Einleitung des Aufgebotsverfahrens betreffend zweier Grundschuldbriefe. Beide Grundschulden haben denselben Gläubiger und belasten dasselbe Grundstück. Kann ich das in einem Aufgebot machen oder sind dies zwingend zwei Verfahren? Habe dazu leider nichts gefunden.

    Danke und gruß

    Comanda

  • Warum soll das nicht in einem Verfahren gehen - also ich hätte damit überhaupt kein Problem . . . Du mußt doch auch bei einer Herausgabeklage nicht für jeden einzelnen Gegenstand eine Klage einreichen . . . ;)

    . . . und im Aufgebotsverfahren ist es doch weder bei der Veröffentlichung, noch im Ausschlußurteil unproblematisch, zwei GS-Briefe zu benennen, oder :gruebel: wieso hast Du Bedenken :confused:

  • Jo. Auch wenn der Tenor sich dann irgendwann so anhört, dass man ihn nicht vorlesen möchte. :D


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