Aufgebotsverfahren GS-Briefe

  • Hallo Forumsmitglieder!

    Muss hinsichtlich 3 Grundschuldbriefe das Aufgebotsverfahren durchführen. Habe leider nirgends einen Antrag für das Aufgebotsverfahren bei GS-Briefen gefunden.

    Kann jemand ein Buch/Formularsammlung nennen bzw. ein (anonymisiertes) Muster?

    Danke!

  • ... beantrage ich hiermit, den Grundpfandrechtsbrief für das im Grundbuch von Musterhausen Blatt 1234 in Abt. III Nr. 1 eingetragene Grundpfandrecht (ggfs. noch Inhalt) für kraftlos zu erklären.

    Trotz intensiver Suche war der Brief weder bei dem Berechtigten noch bei dem Schuldner auffindbar.

    edit: redges Muster ist noch netter und - ja - Hinweis wg. Verpfändung etc. schadet auch nicht.  

    (Wer mag: eidesst. Versicherung)

    ... Kostenvorschuss und wenn vorhanden Grundbuchauszug mitschicken. Und ab dafür.

  • Hilft dieser Entwurf, den ich den Bürgern in der RAST zur Verfügung gestellt habe?


    Aktenzeichen: (wird beim Gericht vergeben)

    wegen Aufgebot
    In der Sache
    Name und Anschrift (aller Antragssteller)

    Antragssteller


    l) Ich beantrage hiermit die Durchführung eines Aufgebotsverfah­ren hinsichtlich der Sparbücher der ... Bank mit den Kontonum­mern/ des Grundschuldbriefes . . .
    2) Ich beantrage den Erlass eines entsprechenden Ausschlußur­teils. Auf Entscheidungs-gründe wird verzichtet.
    Gründe:
    Schilderung der genauen Umstände (etwa: "Vor zwei Jahren ist meine Frau verstorben . . . Erben sind ... geworden ... trotz intensiver Suche konnten die Sparbücher/der Grundschuldbrief nicht aufgefunden wer­den, auch die Kinder/Enkel ... wissen nicht, wo sich die Sparbü­cher/der Grundschuldbrief befinden.")
    Die Sparbücher/die Grundschuld sind/ist weder abgetreten, noch ge- oder verfpändet.
    Nach Belehrung über die strafrechtlichen Folgen einer falschen eidesstattlichen Versicherung versichere ich die vorstehenden Angaben an Eides statt.
    Eine Bestätigung der Bank über das Bestehen der obigen Sparkon­ten und daß die Bank die Sparbücher nicht in Händen hat liegt dem Antrag als Anlage bei.
    Den Gerichtskostenvorschuß (400,-- Euro) werde ich nach ei­ner entsprechenden Aufforderung umgehend überweisen einbezahlen.
    Unterschrift

  • Kleiner Tip:
    Wenn Du Dich mit dem sachbearbeitenden Rpfl. vor Ort gut verstehst, kannst Du ja mal fragen, ob es möglich ist, Dir ein (anonymisiertes - verständlicherweise) Muster zukommen lassen kann.

  • Kleiner Tip:
    Wenn Du Dich mit dem sachbearbeitenden Rpfl. vor Ort gut verstehst, kannst Du ja mal fragen, ob es möglich ist, Dir ein (anonymisiertes - verständlicherweise) Muster zukommen lassen kann.



    Den Entwurf von #3 habe ich als Word-Dokument, und wenn der (anrufende) Bürger es gewünscht hat, hat er das Ding per Post bekommen (per eMail deswegen nicht, weil die Bürger dann mehr und mehr meine Dienst-eMail gehabt hätten, und das tut, solange man an der RAST ist, nicht Not :eek:)

    Wenn er da brav abschreibt, kann er eigentlich kaum was falsch machen . . .

    . . . allerdings sollte er nicht schreiben: Nach Belehrung über die ... sondern In Kenntnis über die möglichen Folgen einer . . . ;)

  • Wichtig: Genaue Bezeichnung des betroffenen Grundstücks und der Grundschulden einschl. Angabe des jeweiligen eingetragenen Gläubigers.

    Stellst Du den Aufgebotsantrag im Namen des Eigentümers oder des eingetragenen Gläubigers?

    Im Fall der Antragstellung durch den Eigentümer muss dieser sein Antragsrecht noch glaubhaft machen durch Vorlage der Löschungsbewilligung des Gläubigers (braucht er später ja ohnehin für die Löschung im Grundbuch).


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

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