RSB-Verfahren, der Schuldner arbeitet in der Schweiz. Ich habe einen Beschluss vorliegen, in dem wird der monatlich pfandfreie Betrag des Schuldners gemäß § 850f ZPO auf € X,XX festgesetzt, weil er diesen für die Lebenshaltungskosten benötigt (Ergebnis einer langen Rechnung, das kennt ihr Rpfl. ja - für diese Arbeit beneide ich euch nicht).
Ist in diesem Fall alles, was den festgesetzten Betrag übersteigt, pfändbar? Oder ersetzt der festgesetzte Betrag den Betrag nach § 850c ZPO mit der Folge, dass überschießende Beträge nur teilweise pfändbar sind? Aus dem Beschluss geht nämlich nichts dazu hervor, und im Zöller finde ich dazu auch nicht die klare Antwort.