Erblasser mit türkischer Staatsangehörigkeit

  • geht denn das - dass man einen gegenständlich beschränkten Erbschein macht nur für das hier befindliche unbewegliche Vermögen?

    Eigentlich sieht ja bekanntermassen das deutsche Recht nicht vor, einen Erbschein nur für bestimmte Gegenstände zu machen, aber da hier Nachlassspaltung vorliegt und zwei verschiedene Rechtsordnungen umgesetzt werden, ist es vielleicht doch möglich..?

    Wäre ja irgendwie nutzlos, sich über die Erbfolge des hier befindlichen beweglichen Nachlasses Gedanken zu machen wenn es solchen gar nicht gibt...

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

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