Mir liegt ein Antrag auf Ereilung einer weiteren vollstreckbaren Ausferitung eines VBs aus dem Jahr 1988 (Da fing ich in Meifel an) vor.
Dieser richtet sich gegen die Firma ABC v.d.d. GF Müller
Das ist natürlich keine ordnungsgemäße Parteibezeichnung, wie ich um diese Zeit gelernt habe.
Ich hätte den MB so nicht erlassen. Nun frage ich mich, ob ich da eine weitere vollstreckbare Ausfertigung erteilen kann
Grundsätzlich habe ich das ja nicht mehr im Verfahren gem. § 733 ZPO zu prüfen, aber irgendwie
Weitere vollstreckbare Ausfertigung bei unklarer Parteibezeichnung
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Also ich mache mir in solchen Fällen keinen Kopf.
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Es ist Sache des Vollstreckungsgerichts oder des GV zu prüfen, ob daraus vollstreckt werden kann oder nicht. Über die Parteibezeichnung würde ich mir jetzt auch keine Gedanken mehr machen.
Aber keine weitere Ausfertigung zur ZV erteilen ohne Anhörung erteilen. Ich hatte mal so einen Antrag 10 Jahre nach Erlass des Urteils. Da kam das Schuldner an und meinte, er hat alles schon vor vielen Jahren bezahlt und war echt froh, dass er die Kontoauszüge noch hatte. -
Tja beldel, da legst du den Finger in die Wunde. Ich fürchte nämlich, dass das mit der Anhörung nix wird und wollte mir (und dem Antragsteller) das weitere Prozedere ersparen.
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Tja beldel, da legst du den Finger in die Wunde. Ich fürchte nämlich, dass das mit der Anhörung nix wird und wollte mir (und dem Antragsteller) das weitere Prozedere ersparen.
Anhörungsschreiben an letzte Adresse, kommt es zurück, ZP8 und WV 6 Monate! -
Um die aktuelle Adresse muss sich der Antragsteller schon kümmern, sonst hat er Pech. Da wird nach 6 Monaten erst mal weggelegt.
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Das ist leider eine Privatperson, die wird dann ermitteln, und das ganze kostet Geld und Zeit.
Naja, ich machs dann mal.
Muss ich den Titel eigentlichlich auf € umschreiben, oder lasse ich den auf DM. Ich weiss das gar nicht mehr so -
Gar nix umschreiben, erst recht nicht die Währung. Einfach Titel im selben Wortlaut mit Vollstreckungsklausel und der Bezeichnung "2. vollstreckbare Ausfertigung" erteilen und gut ist (wenn der Original-VB noch vorhanden ist, wird der ja einfach kopiert).
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Gar nix umschreiben, erst recht nicht die Währung. Einfach Titel im selben Wortlaut mit Vollstreckungsklausel und der Bezeichnung "2. vollstreckbare Ausfertigung" erteilen und gut ist (wenn der Original-VB noch vorhanden ist, wird der ja einfach kopiert).
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So, Anhörung ist raus, ich weiß schon, was nun passiert
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