Hallo Leute,
Ehefrau F ist Alleineigentümerin eines Grundstückes, bebaut mit einem Haus.
Die dinglich abgesicherten Verbindlichkeiten übersteigen den Wert des Hauses um ca. 200%.
Das Grundstück stellt den einzigen "positiven" Vermögenswert der Frau dar.
Sie will verkaufen, um ihre Schulden zu reduzieren; eine Mitwirkung des Ehemannes M kommt nicht in Betracht.
Ist das im Hinblick auf § 1365 BGB ein Problem?
Ich denke nein, denn "Vermögen" hat sie ja nicht; sie hat im Ergebnis nur Schulden, die das "Vermögen" übersteigen und durch den Verkauf nur reduziert werden.
Oder sehe ich das falsch?
Gruß HansD