Es bedarf ihrer Voreintragung im Falle des Vollzugs der Weitergabe ihrer Gesellschafteranteile im Grundbuch, wenn die Mitglieder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts als solche Grundeigentum durch Rechtsgeschäft unter Lebenden erwerben.
OLG München, Beschluss vom 27.04.2006, 32 Wx 67/06
(juris-web)
Voreintragung bei Weiterveräußerung von GbR-Anteilen
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Deutsche Sprache, schwere Sprache!
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Ich hab den Leitsatz aus Urhebergründen umgestellt, eigentlich lautet er umgekehrt
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Nachtrag:
Die eingangs genannte Entscheidung des OLG München ist in Rpfleger 2006, 538 veröffentlicht.
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