Hm, vielleicht eine nur für angemeldete User sichtbare Entscheidung. Ich sehe mal nach, ob der Beschluss vielleicht noch andernorts veröffentlicht wurde.
Betragsrahmengeb. PKH
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Valerianus -
18. November 2008 um 14:03
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Nö, das kann nicht sein. Zum Einen ist Mitwisser ja ein angemeldeter User, zum Anderen bekomme ich selbst als "Gast" - also ohne Anmeldung die Entscheidung über den Link. Hab es gerade ausprobiert.
Oder habe jetzt gerade was vermehrt..... Welche Entscheidung ist denn gemeint?
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Gut, dann habe ich falsch verlinkt
Die Hildesheimer Entscheidung ist übrigens gemeint.
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Hier der versprochene Beschluss vom LSG Sachsen-Anhalt, Az: L 5 SF 2/09 E. Der Wortlaut ist unter http://www.sozialgerichtsbarkeit.de nachzulesen. Die Entscheidung der dortigen Urkundsbeamtin ist aufgehoben worden.
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Entweder soll also die/der UdG die im Beiordnungsbeschluss enthaltene Einschränkung ignorieren - was man mit § 48 Abs.1 RVG kaum vereinbaren kann - oder die genannte Einschränkung (jedenfalls bei Betragsrahmengebühren) vollständig wirkungslos sein? Das überzeugt mich nicht.
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