wenn er den antrag nicht stellt, wird nach fristablauf zum soll gestellt. wenn er dann in raten abzahlen will oder so, muss er das mit der zuständigen kasse klären (da die ab sollstellung zuständig sind). funktioniert bisher ganz gut.
Hier stellt sich die Kasse auf den Standpunkt, dass ein Ratenzahlungsangebot nach Sollstellung ein (verspäteter) Antrag nach § 4 b InsO sei und leitet uns das zur Entscheidung zu.
Sehe ich jetzt allerdings nicht so. Wir schreiben den Schuldner vor d. RSB-Erteilung mit einem ZP1a an und sagen ihm, dass er das Teil ausgefüllt zurück senden soll, wenn er weitere Stundung haben will. Dafür setzen wir ihm eine feste Frist. Liegt bis dahin keine Rückantwort vor, wird moniert. Dann wird zu Soll gestellt. Ich finde, er hatte damit ausreichend Gelegenheit zur Antragstellung u. das Thema Stundung ist durch. Wenn er dann bei der Kasse Raten anbietet, ist das m. E. kein Stundungsantrag, sondern ein blanker Ratenzahlungsantrag (mit von ihm freiwillig bestimmten Raten - egal ob die höher sind, als nach den PKH-Vorschriften).
Wie seht Ihr das?