Eine Mutter schlägt, nachdem ihr Vater ausgeschlagen hat, ein überschuldetes Erbe aus.
Nun müssen ihre beiden (fürchterlich lieben und süßen) minderjährigen Kinder ja auch ausschlagen.
Ist dazu eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung erforderlich ?
VG bei Ausschlagung
-
-
Nur wenn der Kindesvater das alleinige Sorgerecht hätte, wäre eine familiengerichtliche Genehmigung notwendig.
-
Das Sorgerecht liebt bei beiden Elternteilen.
Also keine VG ? -
Das Sorgerecht liebt bei beiden Elternteilen.
Also keine VG ?
Wenn beide Elternteile ausschlagen - nein. -
Ok, vielen herzlichen Dank
-
:D:daumenrau
-
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!