Belastung eines Wohnungs- und Mitbenutzungsrechtes

  • Eine Kollegin aus unserer GB-Einsichtsstelle hat mich gerade gefragt, ob es für einen Gläubiger möglich ist in ein im GB eingetragenes Wohnungs- und Mitbenutzungsrecht seines Schuldners zu vollstrecken . . . ich war ratlos :gruebel: und habe auch über die Suche nix gefunden . . . :(

    Ich würde mal zu nein tendieren so aus dem Bauch heraus . . .

    . . . was meint ihr :confused:

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