Beklagtem geht Klageschrift nicht zu, Gericht erlässt trotzdem Versäumnisurteil.
Die Einspruchsfrist gegen VU ist bereits abgelaufen.
Dachte zunächst an Einspruch mit hilfsweisem Wiedereinsetzungsantrag.
Ist das VU überhaupt wirksam, wenn die Klageschrift nicht zugegangen ist und der Beklagte nicht säumig war ?