Forderung der LHS, Beitreibung durch Finanzamt

  • Ich habe ein Verfahren vorliegen, in dem die Rechtssuchende Beratungshilfe für eine Forderung des Finanzamtes haben möchte.
    Dem Problem liegt folgendes zu Grunde. Die LHS hat durch das Finanzamt Bußgelder (Verkehrsowi.) und Vollstreckungskosten vollstrecken lassen. Wie sowas funktioniert, weiß ich nicht. Ich dachte die Bußgeldstellen vollstrecken selbst.

    Würdet ihr hierfür BerH bewilligen. Auf Mutwilligkeit habe ich schon hingewiesen.

  • In Bußgeldsachen gibt es nur einen Rat, aber auch nur solange es noch kein gerichtliches Verfahren ist. Sofern es sich um eine Steuersache handelt ohnehin nicht, da es hierfür kraft Gesetz ( Ausnahme Bayern) keine BerH gibt.Und bei Bescheiden mittels Rechtsbehelfsbelehrung erteile ich auch keine BerH. Hier könnten zudem die Vollstreckungsspezifischen Rectsmittel/-Behelfe vorgehen.
    Also: keine berH

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