Ich habe ein Verfahren vorliegen, in dem die Rechtssuchende Beratungshilfe für eine Forderung des Finanzamtes haben möchte.
Dem Problem liegt folgendes zu Grunde. Die LHS hat durch das Finanzamt Bußgelder (Verkehrsowi.) und Vollstreckungskosten vollstrecken lassen. Wie sowas funktioniert, weiß ich nicht. Ich dachte die Bußgeldstellen vollstrecken selbst.
Würdet ihr hierfür BerH bewilligen. Auf Mutwilligkeit habe ich schon hingewiesen.
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